Externer Datenschutzbeauftragter
in Hamburg und Umgebung
Erfahren Sie jetzt wie Ihr Unternehmen datenschutzkonform optimiert werden kann von unserer Repräsentanz in Hamburg.

Die datenschutzrechtlichen Anforderungen, welche maßgeblich mit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung verschärft worden sind, gilt es im vollem Umfang zu erfüllen. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung der Geschäftsprozesse entsteht eine hohe Komplexität bei der Umsetzung dieser Anforderungen für Unternehmen in Hamburg.
Diese Komplexität nimmt Ihnen unser Datenschutz-Konzept, welches wir seit einigen Jahren in Unternehmen aus Hamburg umsetzen. Unser Konzept besteht aus der Beratung & Umsetzung durch unsere zertifizierten Juristen, welche mit unserem Kunden gleich mehrere datenschutzrechtliche Prozesse erarbeiten und digitalisieren. Hierzu setzen wir auf unsere eigene Datenschutz-Management-Lösung, E-Learning-Plattform und weiteren digitalen Lösungen. Somit schaffen wir Qualitäts- & Wettbewerbsvorteile bei Unternehmen in Hamburg.
Wir verstehen die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten in Hamburg weitaus ganzheitlicher als marktüblich. Vereinbaren Sie mit unserem Repräsentanten Robert Fischer, LL.M. in Hamburg direkt ein Erstgespräch, um sich von unserer Qualität zu überzeugen. Erfahren Sie im nachfolgenden Video kompakt alle notwendigen Informationen zum externen Datenschutzbeauftragten.
Als Unternehmen aus Hamburg unterliegen Sie nicht nur nationalen Datenschutzgesetzen, wie dem BDSG, sondern auch der Datenschutz-Grundverordnung. Die Herausforderung, sämtliche Anforderungen aus der Datenschutz-Grundverordnung und den nationalen Gesetzen zu erfüllen, wird durch die Zusammenarbeit mit unseren Experten praxisorientiert gelöst. Aufgrund der Größe eines Unternehmens und der Komplexität des Datenschutzes, sind viele Unternehmen in Hamburg verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Hier kann unser Repräsentant Robert Fischer, LL.M. in Hamburg unterstützen. In Verbindung mit unserer Datenschutz-Management-Software sind wir in der Lage, Aufgaben in kürzester Reaktionszeit zu definieren und zu lösen. Wir verbinden somit digitale Lösungen aus dem Bereich Legal Tech mit juristischer Dienstleistung. Gerne präsentieren wir Ihnen unsere Arbeitsweisen in einem digitalen Meeting.
Ein Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen erfüllt verschiedene Aufgaben. Allgemein soll er zunächst einmal bei allen Fragen zu Datenschutz und Datensicherheit unterstützen. Er hilft bei der Einhaltung aller Vorschriften zum Datenschutz, sowohl bezüglich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als auch des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Typische Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragten sind zum Beispiel:
Ein externer Datenschutzbeauftragter aus Hamburg ist damit eine sinnvolle Ergänzung für Unternehmen jeder Branche oder Größe, die sich voll auf ihr Kerngeschäft konzentrieren wollen oder schlicht keine Zeit oder Expertise haben, sich vollumfänglich mit dem Datenschutz auseinander zu setzen.
Gesetzliche Pflicht ist ein Datenschutzbeauftragter, wenn ein Unternehmen mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigt, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Ebenso gilt die Pflicht für Unternehmen, die personenbezogene Daten geschäftsmäßig übermitteln, erheben oder verarbeiten, sowie Unternehmen, die besonders sensible Daten wie beispielsweise Gesundheitsdaten verarbeiten.
Auf die Bedürfnisse und Besonderheiten des Unternehmens wird dabei individuell eingegangen. So soll der externe Datenschutzbeauftragte in Hamburg praxisnahe und zum Unternehmen passende Datenschutzkonzepte umsetzen, die natürlich vollständig gesetzeskonform sind.
Im Folgenden finden sie einen Auszug über die konkreten Leistungen, die ein externer Datenschutzbeauftragter in Köln Ihnen beziehungsweise Ihrem Unternehmen bietet:
Die Vorteile eines persönlichen Datenschutzbeauftragten liegen auf der Hand. Im Vergleich zu reinen Online-Anbietern, erhalten Sie einen persönlichen Datenschutzbeauftragten, welcher Sie regelmäßig besuchen kann. Wir sind davon überzeugt, dass eine qualitative Datenschutz-Optimierung durch einen externen Datenschutzbeauftragten in Hamburg nur durch regelmäßige Vorort-Termine gewährleistet werden kann. Daher werden unsere Datenschutzbeauftragten (Repräsentant der Keyed GmbH in Hamburg oder Beschäftigte der Keyed GmbH von unserem Hauptsitz) Ihnen immer persönlich zur Seite stehen.
Bei unserer Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter aus Hamburg werden für Unternehmen in der Umgebung Hamburg keine Reisekosten abgerechnet und Terminvereinbarungen sind stets flexibel vereinbar. Erfahren Sie mehr über uns!
Einen Datenschutzbeauftragten für Hamburg müssen Unternehmen unter verschiedenen Voraussetzungen bestellen. Im Folgenden werden Ihnen die drei wichtigsten Bedingungen aufgezählt und erklärt.
Anzahl der Mitarbeiter
Sollten mehr als mindestens 20 Mitarbeiter regelmäßig mit automatisierter Datenverarbeitung (Erhebung und Nutzung) zu tun haben, besteht die Pflicht. Die automatisierte Datenverarbeitung ist zum Beispiel schon der Fall, wenn Mitarbeiter über E-Mail kommunizieren.
Art der Daten
Sollte Ihr Unternehmen aus Hamburg besondere personenbezogene Daten verarbeitet werden, die über Rasse, ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben einer Person informieren, besteht ebenfalls eine Verpflichtung unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter einen externen Datenschutzbeauftragten aus Hamburg zu bestellen.
Tätigkeit des Unternehmens
Die Kerntätigkeit des Unternehmens in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen. In der Regel können Sie diese Verarbeitungsvorgänge daran erkennen, dass Sie hierfür eine Datenschutz-Folgenabschätzung erstellen müssen (z.B. die Videoüberwachung).
Ob eine Bestellung eines Datenschutzbeauftragten aus Hamburg notwendig ist, kann ausschließlich bei individueller Betrachtung des Unternehmens entschieden werden. Mehr erfahren Sie hier.
Für die Stellung als Datenschutzbeauftragter vereinbaren wir mit unseren Kunden immer eine faire und transparente Basis für eine langfristige Zusammenarbeit. Übrigens besitzen unsere Dienstleistungsverträge keine Laufzeiten, da wir Sie durch unsere Qualität binden wollen. Der Umfang der datenschutzrechtlichen Betreuung lässt sich durch folgende Faktoren abschätzen:
Genaueres erfahren Sie hier.
Die Einhaltung des Datenschutzes in Deutschland wird von den zuständigen Aufsichtsbehörden kontrolliert. Mit Ulrich Kelber gibt es einen Bundesbeauftragten für Datenschutz. Gem. § 14 BDSG-neu gehören zu den Aufgaben des Bundesbeauftragten für Datenschutz u.a. die Anwendung des BDSG-neu und der DSGVO zu überwachen und durchzusetzen und die Öffentlichkeit für die Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu sensibilisieren und darüber aufzuklären. Weitere Aufgaben des Bundesbeauftragten sind in § 14 BDSG-neu geregelt.
Darüber hinaus hat jedes Bundesland in Deutschland eine eigene Aufsichtsbehörde für den Datenschutz. In diesem Zusammenhang werden für jedes Bundesland eigene Landesbeauftragte für Datenschutz als unabhängige Behörden tätig. So ist beispielsweise für ein Unternehmen mit Hauptsitz in Hamburg der hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig.
Mehr erfahren Sie hier.
Zunächst ist es von großer Bedeutung, dass ein Datenschutzbeauftragter die Prozesse in Ihrem Unternehmen aus Hamburg versteht. Es kann nur eine qualitative Umsetzung stattfinden, wenn unsere zertifizierten Datenschutzbeauftragten Schwachstellen hinsichtlich des Datenschutzes ermitteln. Das Thema Datenschutz ist sehr komplex, daher wird eine Datenschutz-Agenda mit Ihnen erarbeitet, womit Sie mit unseren Repräsentanten als Datenschutzbeauftragten aus Hamburg jede Aufgabe praxisorientiert und effizient bearbeiten.
Der exakte Ablauf der Umsetzung kann nur in einem individuellen Gespräch definiert werden, nehmen Sie hierfür einfach zu uns Kontakt auf.
Erfüllen Sie jetzt ganz einfach Ihre Bestellpflicht eines Datenschutzbeauftragten für Hamburg.
Die Hansestadt Hamburg steht für internationale Unternehmen und ständige Bewegung auch außerhalb des Hamburger Hafens. Zu dynamischen Entwicklungen passen unsere Arbeitsweisen aus dem agilen Projektmanagement, mit welchen wir täglich die Umsetzung der Anforderungen bei unseren Kunden aus Hamburg sicherstellen.
Mit digitalen Prozessen für effiziente Arbeitsweisen schafft die Keyed GmbH mit ihrem Repräsentanten Robert Fischer, LL.M. eine attraktive Lösung für die Leistung als externer Datenschutzbeauftragter in Hamburg. Zusätzlich zu unserem Repräsentanten Robert Fischer LL.M. vor Ort in Hamburg (St. Georg) steht Ihnen das Team der Keyed GmbH von ihrem Hauptsitz aus zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, Sie mit unserer Expertise zu unterstützen und den Datenschutz in Ihrem Unternehmen nach den Anforderungen der DSGVO und des BDSG-neu umzusetzen. Wir freuen uns auf neue Kunden aus Hamburg, welche uns auf diesem Weg begleiten. Testen Sie unsere agile Arbeitsweise direkt selbst und überzeugen Sie sich von unserer Reaktionszeit.
Wenn Sie sich für einen externen Datenschutzbeauftragten in Hamburg interessieren oder Fragen zum Thema Datenschutz haben, können Sie Ihre Kontaktdaten bei uns hinterlassen und wir werden uns an Ihrem Wunschtermin bei Ihnen melden. Wir freuen uns auf Sie!
Robert Fischer, LL.M.
Repräsentant der Keyed GmbH in Hamburg
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine europäische Verordnung und gilt somit unmittelbar in allen EU-Ländern. Somit gilt die DSGVO auch für Unternehmen, welche Ihren Hauptsitz in Hamburg besitzen. Durch die DSGVO wurden sogenannte Öffnungsklauseln verabschiedet, welche für die umfassendere nationale Regelung sorgen sollen (Ebene des Bundes/Landes). Für die Besonderheiten ist es sehr sinnvoll auf einen externen Datenschutzbeauftragten aus Hamburg zurückgreifen zu können, der zwischen Ihrem Unternehmen und der Aufsichtsbehörde in Hamburg vermittelt.
Darüber hinaus stellt der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Unternehmen in Hamburg und Umgebung zahlreiche Muster zur Verfügung, um eine grundsätzliche Orientierung im Datenschutz zu erhalten. Nachfolgend listen wir Ihnen einen Auszug der Muster auf:
Als externe Datenschutzbeauftragte haben wir vielen Unternehmen kostenfreien Zugang zu einigen Mustern und Informationen beschafft. Diese finden Sie unter den folgenden Links:
1. Haben Sie sich als Geschäftsleitung eines Unternehmens aus Hamburg schon mit den neuen Anforderungen der DSGVO und des BDSG (neu) befasst? Kennen Sie insbesondere die neuen Regelungen:
2. Wer ist in Ihrem Unternehmen in Hamburg neben der Geschäftsleitung für Datenschutzthemen zuständig? Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellt (Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG neu)?
3. Wurden Ihre Beschäftigen über die neuen Datenschutzregelungen informiert und/oder geschult?
4. Haben Sie alle Ihre Geschäftsabläufe, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, in ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten aufgenommen (Art. 30 DSGVO)? Denken Sie hierbei insbesondere an die:
5. Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen aus Hamburg bereits bestellt?
Alle übermittelten Daten werden per SSL übertragen. Ihre Kontaktdaten werden per E-Mail an uns versendet. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Datenschutzerklärung.