Der externe Datenschutzbeauftragte (DSB) hat eine sehr wichtige Rolle in Bezug auf die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) innerhalb eines Unternehmens, ist jedoch nicht persönlich haftbar, wenn das Unternehmen gegen die DSGVO verstößt. Der DSB ist dafür verantwortlich, das Unternehmen zu beraten, die Einhaltung zu überwachen und als Kontaktperson für Aufsichtsbehörden und Betroffene zu fungieren.
Die Verantwortung für die Einhaltung der DSGVO liegt letztlich bei der Geschäftsleitung des Unternehmens. Wenn ein Verstoß stattfindet, kann das Unternehmen mit erheblichen Geldstrafen und Reputationsschäden konfrontiert werden.
Das bedeutet nicht, dass der DSB keine Verantwortung hat. Es ist seine oder ihre Aufgabe, sicherzustellen, dass die Geschäftsleitung und die Mitarbeiter über ihre Verpflichtungen im Rahmen der DSGVO informiert sind und dass geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Verordnung getroffen werden.
Zusammengefasst ist der DSB ein wichtiger Berater und Vermittler, der das Unternehmen dabei unterstützt, die DSGVO einzuhalten, aber die finale Verantwortung für die Einhaltung liegt beim Unternehmen selbst.