Alles, was Sie über Google Consent Mode wissen müssen

Datenschutz Verstehen – Alles, was Sie über Google Consent Mode wissen müssen.

Einleitung

Immer auf dem neuesten Stand der Datenschutzbestimmungen zu bleiben, kann eine Herausforderung sein. Vor allem, wenn es um Marketing und Online-Werbung geht. Der Google Consent Mode v2 verspricht ein praktisches Tool, welches die Einhaltung der DSGVO-Richtlinien erleichtert, zu sein. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie über Google Consent Mode v2 wissen müssen und ob es Ihnen wirksam dabei helfen kann, datenschutzkonforme Einwilligungen zu erhalten.

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Einführung in Google Consent Mode v2

Google Consent Mode v2 ist eine Lösung von Google, die es Website-Betreibern ermöglicht, die Einwilligung ihrer Besucher zur Verwendung von Cookies und Pixeln einzuholen. Mit diesem Tool können Sie Ihre Website an die Anforderungen der DSGVO anpassen und gleichzeitig Ihren Besuchern die Kontrolle über ihre persönlichen Daten geben. Der Consent Mode v2 bietet eine benutzerfreundliche Oberfläche, über die Besucher ihre Einwilligung erteilen oder ablehnen können.

Hierfür kommuniziert die Google Consent Mode API-Schnittstelle mit dem Cookie-Consent Management Ihrer Webseite. Seit dem März 2024 ist die Verwendung des Google Consent Mode v2 verpflichtend für alle Unternehmen, welche Google Analytics und Google Ads verwenden. Google reagiert damit auf die neuen Anforderungen des Digital Markets Act (DMA) der EU.

 

Verständnis der DSGVO und Einwilligungserfordernisse

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat das Ziel, den Schutz personenbezogener Daten zu stärken und die Rechte der natürlichen Personen in Bezug auf ihre Daten zu stärken. Eine der Anforderungen der DSGVO ist die Einholung einer rechtmäßigen Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten.

Diese Einwilligungen sind immer dann notwendig, wenn keine anderen Rechtsgrundlagen aus Art. 6 DSGVO verwendet werden können (z.B. Vertragserfüllung, berechtigtes Interesse). Bei Nutzung von Drittanbietern auf Webseiten zum Zwecke des Trackings ist eine Einwilligung erforderlich. Die Einwilligung muss dabei immer stets freiwillig, informiert, explizit und widerrufbar gestaltet sein. Die genauen Anforderungen einer Einwilligung werden in Art. 7 DSGVO definiert.

Funktionen und Vorteile von Google Consent Mode v2

Google Consent Mode v2 bietet eine Vielzahl von Funktionen und Vorteilen für Website-Betreiber. Hier sind einige der wichtigsten:

  1. Benutzerfreundliche Oberfläche: Mit Consent Mode v2 können Besucher einfach und bequem ihre Einwilligung erteilen oder ablehnen.
  2. Optimiertes Tracking: Consent Mode v2 ermöglicht es Ihnen, wichtige Daten für Ihre Marketingstrategie zu sammeln, während Sie gleichzeitig die Privatsphäre Ihrer Besucher respektieren. Das funktioniert so, dass Google bei fehlender Einwilligung dennoch sog. Pings (statische Daten) übermittelt.
  3. Anpassbare Einwilligungsdialoge: Sie können die Einwilligungsdialoge von Consent Mode v2 an das Design Ihrer Website anpassen und so eine nahtlose Benutzererfahrung bieten. In der neuen Version v2 können Webseitenbetreiber genauer festlegen, welche Daten sie sammeln, je nachdem, welche Erlaubnis Sie geben. Wenn Sie zum Beispiel nicht wollen, dass bestimmte Werbe-Cookies verwendet werden, stellt die zweite Version des Consent Modes sicher, dass Google Analytics oder Google Ads das akzeptieren und Ihre Daten entsprechend nicht nutzen.

Sicherheitsvorkehrungen für Google Consent Mode

Obwohl Google mit der Einführung des v2 Consent Mode mehr Datenschutzkonformität erzielen möchte, bleiben manche Momente datenschutzrechtlich bedenklich.

So enthalten die Pings zwar keine personenbezogenen Daten, erfassen aber die Nutzeraktivitäten und können Informationen enthalten, die im Endgerät des Nutzers gespeichert sind (z.B. Land, Gerätetyp, Browserdaten). Nach § 25 Abs. 1 Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) ist damit eine Einwilligung für den Zugriff sowie die Übertragung dieser Informationen notwendig. Ohne Einwilligung bestehen rechtliche Risiken. Die gute Nachricht ist, dass auch von der Übermittlung von Pings verzichtet werden kann. Dafür ist erforderlich, dass v2 Consent Mode nicht im „Advanced“-Modus, sondern im „Basic“-Modus eingesetzt wird.

Zu beachten ist auch, dass beim Einsatz von v2 Consent Mode die IP-Adressen der Nutzer erfasst werden und (ggf. in gekürzter Form) an Google übermittelt werden können. Empfehlenswert ist daher, die Übermittlung der IP-Adressen an Google in der Datenschutzerklärung oder direkt auf dem Cookie-Banner anzusprechen. Auch bietet Google den Webseiteninhabern die Möglichkeit, die IPs der Webseitennutzer in Google Analytics kürzen oder maskieren zu lassen, sobald die Daten bei Google Analytics eingehen und noch bevor sie gespeichert oder verarbeitet werden.

Fazit: Nutzung von Google Consent Mode v2

Google ändert durch die Einführung des Consent Mode v2 natürlich nicht geltendes Datenschutzrecht. Daher können unabhängig davon, welche Technologie verwendet werden soll (mit Cookies oder ohne Cookies) keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden zum Zwecke des Trackings ohne eine Einwilligung. Ein Vorteil ist jedoch, dass Google auch bei Nichtbestehen einer Einwilligung statische Daten ausgibt, welche nicht personenbezogen sind. Das kann unter anderem Rückschlüsse auf die Performance einer Google Ads-Kampagne liefern.

Es sollte immer im Einzelfall die Konfiguration zwischen Google Consent Mode und Cookie Management der jeweiligen Webseite durch den Datenschutzbeauftragten überprüft werden. Zudem ist der Basic Modus (einfacher Einwilligungsmodus) zu bevorzugen.

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