Zum Schutz der in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bestehenden Rechte und Freiheiten natürlicher Personen ist es erforderlich, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, damit die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung erfüllt werden.
Genau hier setzt das Datenschutzmanagementsystem an, um die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung nachweisen zu können. Durch das Datenschutzmanagementsystem sind Datenschutzbeauftragte in der Lage Ihr Unternehmen in Rekordzeit zu optimieren.
Datenschutz-Management im Konzern.
Durch die Anforderungen unserer Kunden ist das Datenschutz-Management-System selbstverständlich konzernfähig. Das heißt, dass auch komplexe Unternehmensstrukturen über viele Kontinente in der Software abgebildet werden können. Um Zugangsrechte, Rollen- und Dokumentenverteilung zu organisieren. Gerade die kollaborative Zusammenarbeit macht es Ihnen möglich mit vielen verschiedenen Abteilungen die Datenschutz-Anforderungen umzusetzen.