Worauf müssen Sie achten bei einer Datenschutz Schulung?
Diese Frage stellen sich seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung viele Unternehmen, denn alle Arbeitgeber sind verpflichtet Ihre Mitarbeiter im Datenschutz zu schulen. Daher fassen wir für Sie einmal kompakt zusammen, wie Sie effizient, kostengünstig und praxisnah Ihre Mitarbeiter schulen.
Eine Schulung der Mitarbeiter ist aufgrund der Verschärfung der Datenschutzgesetze unausweichlich. Somit sind auch die Ziele einer solchen Schulung besonders vielfältig. Häufig geht es jedoch darum, den Mitarbeitern mit der Bedeutung des betrieblichen Datenschutzes in Verbindung zu bringen und auch mit den damit verbundenen Risiken vertraut zu machen.
Mithilfe von onlinebasiertem E-Learning oder der Präsenzschulung eines Datenschutzbeauftragten soll dementsprechend eine Einhaltung der Datenschutzvorschriften gewährleistet sein und gleichzeitig das Wissen dazu verständlich, sowie gezielt vermittelt werden.
Es besteht die gesetzliche Schulungspflicht nach Artikel 39 Abs. 1 a) DS-GVO. Die Überwachung der Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern wird als Aufgabe des Datenschutzbeauftragten vor (Artikel 39 Abs. 1 lit. b) DS-GVO) und sollte auch fester Bestandteil des Datenschutzmanagements im Unternehmen sein.
Das darf ich Ihnen aus Datenschutz-Gründen nicht sagen!
Diese unqualifizierte Aussage offenbart das fehlende Verständnis darüber, wen oder was der Datenschutz eigentlich schützt. Vielen Menschen ist leider nicht mit Ausführungen zum sachlichen und räumlichen Anwendungsbereich der DS-GVO geholfen. Daher soll an dieser Stelle einfach erklärt werden, was genau das Datenschutzrecht schützt:
Durch das Datenschutzrecht (insbesondere die DS-GVO) werden natürliche Personen (Menschen) geschützt, nicht aber juristische Personen (GmbH, AG, Vereine), Art. 1 Abs. 1, Art. 4 Nr. 1 DS-GVO.
Das Datenschutzrecht gilt grundsätzlich nur für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht öffentliche Stellen, sowie für öffentliche Stellen des Bundes und eingeschränkt auch für öffentliche Stellen der Länder. Für natürliche Personen gilt die DS-GVO nicht, wenn sie ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten ausüben (z. B. das persönliche Facebook-Profil, einer Person die nicht in der Öffentlichkeit steht).
Wir empfehlen: Dieses Thema und noch viele mehr sind in der Datenschutz Schulung der Mitarbeiterschule unterhaltsam beinhaltet.
Was sollte eine Datenschutz Schulung beinhalten?
In der Datenschutz Schulung sollten Ihre Mitarbeiter die wichtigsten Themen und Anforderungen aus der Datenschutz-Grundverordnung praxisnah kennen lernen. Wir empfehlen mindestens diese Themen zu vermitteln:
- Was ist Datenschutz?
- Warum ist Datenschutz so wichtig?
- Was ist die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)?
- Was sind personenbezogene Daten?
- Hinweise zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen
- Hinweise zum datenschutzgerechten Einsatz mobiler Geräte
- Wie muss man personenbezogene Daten verarbeiten?
- Betroffenenrechte
- Was passiert bei Datenschutzverletzungen?
Eine Mitarbeiter-Schulung im Bereich Datenschutz sollten möglichst viele Praxistipps und ein Teilnahmezertifikat enthalten sein. Eine Schulungsdauer von 30 Minuten ist ideal, da die Aufmerksamkeitsspanne zwischen 25 – 35 Minuten liegt. Außerdem kann durch eine gut strukturierte und spannende Schulung das Interesse der Mitarbeiter geweckt werden, sich selbstständig mit der Thematik des Datenschutzes auseinanderzusetzen. So kann einen Mehrwert für den Datenschutz sowie für das Unternehmen selbst erlangt werden. Voraussetzung hierfür ist natürlich eine ansprechende Schulung mit vielen interessanten Lektionen.
Datenschutz Schulungen können unterhaltsam sein.
Datenschutzschulungen müssen nicht langweilig sein. Diese können durch:
- spannende Vorträge
- herausfordernde Tests
- Teambuildingmaßnahmen in Form von Plan-/Rollenspiele etc.
- unterhaltsame oder aktive E-Learning-Schulungen
- abwechslungsreiche Workshops oder
- interessante Fallstudien
alles andere als langweilig gestaltet werden. Gerade auch durch eine fachlich fundierte Unterweisung kann ebenfalls viel für das Gelingen einer Datenschutz-Schulung getan werden. Die Aufmerksamkeit der Zuhörer kann ebenfalls durch ein ansprechendes Design einer Online-Schulung gesteigert werden und zudem ressourcensparend sein. In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen die Schulungen der Mitarbeiterschule vorstellen. Hier erhalten Sie Beispiele für eine besonders effiziente Art der Mitarbeiterschulung durch webbasiertes E-Learning. Durch interaktive und praxisnahe Sequenzen kann schnell und unkompliziert geschult werden. Alle Schulungen befinden sich zudem stets auf dem neuesten rechtlichen und technischen Stand.
Wie oft müssen Mitarbeiter im Datenschutz geschult werden?
Die Frage zur Häufigkeit der Weiterbildung lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt darauf an, welche geschäftlichen Tätigkeiten im Unternehmen ausgeführt werden. So kann es vorkommen, dass Unternehmen Ihre Mitarbeiter im Datenschutz alle 6 Monate schulen müssen (Apotheken, Marktforschungs-Institut etc.). Falls es weder Veränderungen bei der personellen Besetzung noch durch relevante Urteile im Datenschutz das Unternehmen beeinflusst wird: Genügt es, Datenschutz Schulungen in jährlichen Abständen zu veranlassen. Andernfalls ist früheres Handeln erforderlich, um Mitarbeiter auf den neuesten Stand der Dinge zu bringen oder um neue Mitarbeiter in die für sie relevanten Datenschutzthemen nach BDSG oder DS-GVO per Schulung einzuweisen.
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Als Datenschutzbeauftragte sind wir in ganz Deutschland für Sie unterwegs. Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner rundum Datenschutz zur Verfügung. Erhalten Sie jetzt kostenfrei ein unverbindliches Angebot von uns.
Jetzt Kontakt aufnehmenHerr Nils Möllers ist Gründer und Geschäftsführer der Keyed GmbH. Als Experte für Datenschutz in Konzernen, Unternehmensgruppen und Franchise-Systemen, ist Herr Möllers ebenfalls als zertifizierter Datenschutzbeauftragter tätig. Ergänzend zur datenschutzrechtlichen Expertise ist Herr Möllers im Bereich der IT-Sicherheit, begleitend zur ISO27001 und TISAX-Assessments, beratend tätig.