Datenschutz Verstehen – Videoüberwachung im öffentlichen Raum.
Kurze Einleitung:
Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist ein häufig umstrittenes Thema und wirft im Rahmen des Datenschutzes einige wichtige Fragen auf. Durch Videoüberwachung wird in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen eingegriffen, weshalb einige datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllt werden müssen. Was genau ein öffentlicher Raum ist und welche Anforderungen an die Videoüberwachung öffentlicher Räume gestellt werden, klären wir in diesem Beitrag.
Welche öffentlichen Räume werden überwacht?
Was genau ein öffentlicher Raum ist und was zu einem öffentlichen Raum zählt, muss genau definiert werden. Der Begriff “Raum” ist weit gefasst. Ein Raum ist ein Bereich, der innerhalb oder außerhalb eines Gebäudes liegen kann.
“Öffentlich” ist dieser, wenn er nach dem erkennbaren Willen des Berechtigten oder einer Zweckbestimmung von einem grundsätzlich offenen Personenkreis genutzt und betreten werden soll.
Darunter fallen unter anderem Gemeindeflächen, Einrichtungen des öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel Parkplätze, Autobahnen, Bahnhöfe, Flughäfen, Sportanlagen und Schulen. Wichtig ist, dass die Öffentlichkeit eines Raums nicht verloren geht, wenn es beispielsweise Zugangsvoraussetzungen für das Betreten des Raums gibt. Somit ist ein Raum auch dann öffentlich, wenn ein Mindestalter oder eine Zahlung eines Eintrittsgeldes benötigt wird, um den Raum zu betreten.
Das Projekt “Surveillance under Surveillance” zeigt auf einer Openstreetmap, wo Videoüberwachung stattfindet. So kann jeder nachvollziehen, welcher Ort videoüberwacht ist. Nutzer können außerdem gefundene Kameras selbst in die Map eintragen. Ob die Kameras einen öffentlichen Raum, oder doch nur ein privates Grundstück filmen, ist durch eine farbliche Kennzeichnung zu erkennen.
Rechtliche Grundlage für die Videoüberwachung im öffentlichen Raum
Aufgrund des starken Persönlichkeitsrechtseingriffs der Betroffenen bei einer Videoüberwachung im öffentlichen Raum sind die datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechend hoch. So muss bei der Verarbeitung personenbezogener Daten immer eine Zweckbindung vorhanden sein und der Grundsatz der Datensparsamkeit muss geachtet werden. Der Grundsatz der Datensparsamkeit, auch Datenminimierung genannt, ergibt sich aus Art. 5 Abs. 1 lit. c) DSGVO und besagt, dass Daten nur in einem erforderlichen Rahmen und so wenig wie möglich verarbeitet werden dürfen. Die Videoüberwachung von öffentlichen Räumen muss transparent sein, dafür ist wichtig, dass Videoüberwachung frühzeitig erkennbar ist. Es besteht eine Kennzeichnungspflicht.
In § 4 BDSG-neu ist die Videoüberwachung für öffentlich zugängliche Räume geregelt. Demnach gilt, dass Videoüberwachung nur dann zulässig ist, wenn sie als Hilfe zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, zur Wahrnehmung des Hausrechts oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke beiträgt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Verdacht dazu vorliegt, dass zukünftig eine Straftat stattfinden wird. Hierzu ist eine Kriminalitätsprognose erforderlich. Dementsprechend muss die Videoüberwachung zur Gefahrenabwehr notwendig sein. Außerdem müssen die Kameras gesetzeskonform installiert und betrieben werden.
In Ausnahmefällen ist die Überwachung von privaten Bereichen bei Wahrnehmung des Hausrechts erlaubt. Trotzdem muss auch hier zwischen Zweck der Überwachung, Aufgabenerfüllung und den betroffenen Persönlichkeitsrechten der Person abgewogen werden. Die Verhältnismäßigkeit der Überwachung ist zudem relevant, so dürfen keine anderen milderen Mittel zur Verfügung stehen, die denselben Zweck erfüllen.
Zu beachten sind stets:
- das Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung,
- das Recht auf informationelle Selbstbestimmung,
- das Recht am eigenen Bild,
- Bundesdatenschutzgesetze und die Datenschutzgrundverordnung,
- das Strafgesetzbuch,
- Landesdatenschutzgesetze,
- betriebliche Mitbestimmung.
Wenn bei der Überwachung keine personenbeziehbaren Bilder entstehen, gibt es keine rechtlichen Einschränkungen. Sind Personen allerdings identifizierbar, dann gelten bestimmte Datenschutzvoraussetzungen.
In Art. 6 DSGVO sind die Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung genannt. Nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO ist die Verarbeitung der Daten dann rechtmäßig, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt. Dann muss abgeklärt werden, ob eine Datenschutzfolgenabschätzung notwendig ist. Für die Videoüberwachung am Arbeitsplatz gelten ebenso bestimmte Richtlinien.
Die Anforderungen an Videoüberwachungen sind hoch und komplex. Deshalb haben wir hier eine Checkliste für Sie erstellt:
- Zweckbindung und Grundsatz der Datenminimierung muss eingehalten werden
- Videoüberwachung muss transparent sein
- Muss zur Aufgabenerfüllung beitragen
- Kameras müssen gesetzeskonform installiert werden
- Bei Videoüberwachung von privaten Bereichen muss zwischen Zweck der Überwachung, Aufgabenerfüllung und Persönlichkeitsrechten der Person abgewogen werden
- Wenn Personen identifizierbar sind, gelten bestimmte Datenschutzvoraussetzungen
Videoüberwachung in öffentlichen Räumen: Pro & Contra
Das Thema Videoüberwachung in öffentlichen Räumen ist aufgrund des Einschnitts in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen in der Öffentlichkeit stark umstritten.
Nachfolgend stellen wir abschließend die Vor- und Nachteile der Videoüberwachung dar und nehmen eine Bewertung für Sie vor.
Pro: Videoüberwachung von öffentlichen Räumen
Ein großer Vorteil und für die meisten eines der wichtigsten Argumente für die Videoüberwachung ist das Sicherheitsgefühl, welches durch die Videoüberwachung vermittelt wird. Dieses Sicherheitsgefühl entsteht dadurch, dass zum Beispiel die Identifikation von Straftätern einfacher wird und Straftaten besser nachvollziehbar werden. Hinzu kommt, dass potenzielle Straftäter von der Videoüberwachung abgeschreckt werden.
Außerdem ist so eine Beweissicherung bei etwaigen Straftaten möglich, sowie das Nachvollziehen von Straftaten und Verläufen. Somit ist für die Nutzer der Videoüberwachung eine geringere finanzielle Einbuße zu erwarten, da es wahrscheinlicher ist, dass die Täter bei Vandalismus oder Diebstahl in die Verantwortung genommen werden können. Zudem ist eine frühzeitige Erkennung von Gefahren durch die Aufzeichnung gewährleistet.
Die Videoüberwachung ermöglicht außerdem, einen allgemein besseren Überblick über öffentliche Plätze zu bekommen. So kann Überwachungspersonal in den Räumen, die videoüberwacht werden, eingespart werden.
Ein weiterer Aspekt, der im Hinblick auf die Überwachung öffentlicher Plätze hinzugezogen werden muss, ist, dass wir aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung ohnehin schon durchgehend unseren Standort mit zum Beispiel unserem Smartphone teilen.
Contra: Videoüberwachung von öffentlichen Räumen
Trotz der oben aufgeführten Vorteile dürfen wir die Nachteile der Videoüberwachung in öffentlichen Räumen nicht vergessen. Denn die Videoüberwachung stellt einen Eingriff in die durch das Grundgesetz gesicherten Persönlichkeitsrechte dar. Wenn ein öffentlicher Raum videoüberwacht wird, werden dadurch automatisch alle Personen erfasst, unabhängig davon, ob es in dem Moment notwendig ist oder nicht. Der Datenschutz der betroffenen Personen ist problematisch und die Transparenz der Videoüberwachung ist schwer zu gewährleisten. Die Videodaten sind zudem anfällig für Hackerangriffe.
Kritiker sind auch der Meinung, dass Straftaten nicht verhindert würden, sondern lediglich auf nicht überwachte Bereiche verdrängt würden. Zudem helfe die Videoüberwachung nur zur Aufklärung von Straftaten, aber schrecke nicht davor ab, Straftaten zu begehen.
Bewertung Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Stellen
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Videoüberwachung immer als letztes Mittel eingesetzt werden sollte und nicht, wenn es auch andere wirksame Schutzmaßnahmen gibt. Die Interessenabwägung sollte bei Entscheidung für oder gegen eine Videoüberwachung außerdem immer im Vordergrund stehen, so sollte genau überlegt werden, ob die Wahrung der Interessen des Staates/des Verantwortlichen gegenüber den Interessen der betroffenen Personen wirklich überwiegen.
Folgen bei Verstoß: öffentliche Videoüberwachung
Bei einem Verstoß gegen die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten drohen den Verantwortlichen bis zu 20.000.000€ Geldbuße. Sollte der Verstoß auf eine unrechtmäßige Verarbeitung von personenbezogenen Daten zurückzuführen sein, ist ebenfalls eine Buße von bis zu 20.000.000€ möglich. Zudem kann aus dem Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild, welches dementsprechend verletzt ist, eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr resultieren.
Herr Nils Möllers ist Gründer und Geschäftsführer der Keyed GmbH. Als Experte für Datenschutz in Konzernen, Unternehmensgruppen und Franchise-Systemen, ist Herr Möllers ebenfalls als zertifizierter Datenschutzbeauftragter tätig. Ergänzend zur datenschutzrechtlichen Expertise ist Herr Möllers im Bereich der IT-Sicherheit, begleitend zur ISO27001 und TISAX-Assessments, beratend tätig.