1,9 Mio. € Bußgeld gegen Wohnungsbaugesellschaft Brebau

LDI Bremen verhängt Millionenbußgeld gegen städtische Wohnungsbaugesellschaft Brebau 

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Bremen, Frau Dr. Imke Sommer, verhängt ein Bußgeld i. H. v. 1,9 Mio. EUR gegen die städtische Wohnungsbaugesellschaft Brebau. Die Wohnungsbaugesellschaft aus Bremen hatte ohne eine zulässige Rechtsgrundlage eine Vielzahl von personenbezogenen Daten verarbeitet und geriet zudem unter Verdacht, Mietinteressenten zu diskriminieren. Dieser Verdacht kam auf, weil das Unternehmen Informationen zum äußeren Auftreten von Interessenten erfasst und demnach verarbeitet hat.

Schwerwiegend für den Verstoß war, dass die erfassten Informationen zum äußeren Erscheinungsbild, Körpergeruch usw. besondere Kategorien von personenbezogenen Daten darstellen. So ließen sich aus den genannten Informationen z. B. Rückschlüsse auf Gesundheitszustand oder auf die Religionszugehörigkeit ziehen. Hierfür holte die Brebau allerdings zu keinem Zeitpunkt die erforderliche Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a) DSGVO ein. Weiterhin sollen Anfragen der Betroffenen systematisch durch das zuständige Personal nicht oder unvollständig beantwortet worden sein. 

Unter Berücksichtigung des kürzlichen ergangenen Urteil zur Geschäftsführerhaftung bei Datenschutzverstößen ist u. a. zu erwähnen, dass die Geschäftsführung von dem soeben dargelegten Vorgehen keine Kenntnis hat. Demnach seien nach dem Untersuchungsbericht zum Diskriminierungsverdacht ein Abteilungsleiter sowie eine Teamleiterin für die gelebte Vorgehensweise verantwortlich gewesen. Während sich der Verdacht auf Diskriminierung der Mietinteressenten nicht erhärtet hat, bleibt neben dem 1,9 Mio. EUR Bußgeld allerdings unbeantwortet, inwieweit die Geschäftsführung für die Vorgehensweise und eine mögliche Fahrlässigkeit in der Compliance im Unternehmen haftbar gemacht werden kann.

Der dargelegte Sachverhalt steht abschließend als Sinnbild dafür, dass die Sensibilisierung aller Beschäftigten im Datenschutz wichtig ist. Gleichzeitig sollten Verantwortliche stets Kontrollmechanismen etablieren, die derartiges Verhalten verhindern oder zumindest frühzeitig offenlegen. So können sich Verantwortliche nachhaltig vor einem möglichen Reputationsverlust und hohen Bußgelder durch die zuständige Aufsichtsbehörde schützen.

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