Aktuelles – Leitlinien für Cookie-Einwilligungen des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA)
Europäischer Datenschutzausschuss veröffentlicht Leitlinien für Cookie-Einwilligungen
Eine neue Stellungnahme zum Thema Cookies und Datenschutz: Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat die Leitlinien zur Einwilligung in die Nutzung von Internetseiten aktualisiert und veröffentlicht. Dabei wurde festgelegt, dass der Zugang zu einem Web-Service nicht von der Erlaubnis in das Setzen von sogenannten Cookies abhängig sein darf.Wird eine Website lediglich weiter genutzt, so stellt dies noch keine wirksame Einwilligung dar. Eine bloße Nutzung des Web-Services sei ebenfalls nicht ausreichend für eine wirksame Einwilligung.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Ulrich Kelber, der gleichzeitig auch Mitglied des EDSA ist, stimmte der Aktualisierung der Leitlinien zu, da nach wie vor sehr viele Internetseiten den Nutzern ein Tracking aufdrängen. Die aktualisierten Leitlinien unterstreichen erneut den Standpunkt, dass Einwilligungen nicht erzwungen werden dürfen.
Viele Cookie-Walls und die Vorstellung, dass das Weitersurfen eine Einwilligung darstellt, verstoßen gegen den Grundsatz, dass eine Einwilligung nur freiwillig abgegeben werden kann. Im Ergebnis liegt daher häufig ein Verstoß gegen die DSGVO mangels wirksamer Einwilligung vor. Eine Cookie-Wall ist ein Verfahren , dass von Nutzern das Akzeptieren der Cookies anfordert, sodass das Angebot genutzt werden kann. Cookie-Walls sind nur dann zulässig, wenn ein vergleichbarer Dienst auch ohne Tracking angeboten wird. Das ist z.B. bei bezahlten Diensten der Fall.
Spätestens seit dem Urteil des EuGHs gegen eine spanische Fluggesellschaft “Vueling” wegen eines rechtswidrigen Cookie Banners ist klar, dass Betreiber von Websites Cookies nur mit einer wirksamen informierten Einwilligung setzen dürfen.
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Herr Dipl.-Jur. Serkan Taskin hat an der Westfälischen-Wilhelms-Universität (WWU) in Münster Rechtswissenschaften studiert und ist seit seinem Abschluss als externer Datenschutzbeauftragter und Consultant für Datenschutz tätig. Gleichzeitig besitzt Herr Taskin eine Zertifizierung als Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland). Als externer Datenschutzbeauftragter und Consultant für Datenschutz unterstützt er Unternehmen aus verschiedenen Branchen in der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Darüber hinaus ist Herr Taskin als Auditor für Konzerne, kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) sowie Startups tätig. Herr Taskin zeichnet sich durch seine juristische Expertise im Datenschutzrecht aus und konfiguriert die Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzes derart, dass auch wirtschaftliche Interessen der Unternehmen dennoch berücksichtigt werden.