Instagram (Meta) mit Rekordbußgeld i. H. v. 405 Mio.€ konfrontiert

Irische Aufsichtsbehörde verhängt ein Rekordbußgeld von 405 Mio. € gegen Instagram (Meta)

Es wird nicht ruhig beim Mutterkonzern von Instagram. Nach einem Millionen-Bußgeld bei Facebook im Frühjahr 2022  und einem anhängigen Verfahren für den Dienst WhatsApp, ist die Meta Platforms Inc. bzw. die europäische Gesellschaft Meta Platforms Ireland Ltd. mit einem weiteren Bußgeld i. H. v. 405 Mio. € durch die irische Aufsichtsbehörde (DPC) konfrontiert.

Doch was sind die Gründe für ein derart hohes Bußgeld? Im Rahmen der wachsenden Aufmerksamkeit von Personen auf der Plattform wächst gleichzeitig auch die Zahl der sog. Influencer. Demzufolge gibt es mittlerweile für alle Zielgruppen Personen, die auf Instagram mittels eines Beitrages oder einer Story Werbung für Unternehmen machen. Voraussetzung ist lediglich, dass die Personen ein Geschäftskonto auf der Plattform betreiben und zusätzliche Angaben hinterlegen. 

So soll innerhalb des betrachteten Beurteilungszeitraumes u.a. die Angabe der eigenen Telefonnummer und E-Mail-Adresse notwendig gewesen sein. Zudem sei es dadurch ermöglicht worden, dass diese Informationen veröffentlicht wurden. Während diese Tatsache bereits grundsätzlich problematisch erscheint, wiegt schwerwiegender, dass so auch die genannten Daten von Minderjährigen offengelegt wurden, die als Influencer auf Instagram tätig sind. Hier habe Instagram bzw. der Meta-Konzern nicht die erforderlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten von minderjährigen Personen erfüllt. 

Nachfolgend erwartbar hat sich der Konzern ebenfalls bereits zu Wort gemeldet und mitgeteilt, dass die im Bußgeldbescheid kritisierten Punkte schon vor längerer Zeit durch das Unternehmen überarbeitet wurden und man entsprechend Einspruch gegen den Bescheid einlegen werde.  Ob die kritisierten Punkte tatsächlich behoben wurden, wird sich jedoch erst in den kommenden Wochen final herausstellen, wenn die irische Aufsichtsbehörde für Datenschutz (DPC) nähere Informationen zum Bußgeldbescheid veröffentlicht.

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