Datentransfer an Google auch nach Angemessenheitsbeschluss rechtswidrig

Urteil vom OLG Köln erklärt Datentransfer an Google LLC auch nach Angemessenheitsbeschluss für rechtswidrig

In seinem Urteil vom 03.11.2023 entschied das OLG Köln (AZ.: 6 U 58/23), dass eine Datenübermittlung an Google LLC auch nach dem in Kraft getretenen Angemessenheitsbeschluss rechtswidrig ist. Anlass für das Urteil war eine Klage der Verbraucherzentrale NRW, die beanstandete, dass die Deutsche Telekom personenbezogene Daten von Websitebesuchern an Google LLC übermittelte. 

In erster Instanz entschied bereits das LG Köln, dass die Einbindung von Google Analytics auf der Website der Deutschen Telekom rechtswidrig sei. Dies bestätigte das OLG Köln nun in seinem Urteil und äußerte sich zudem auch zu dem Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission, dem EU-US Data Privacy Framework. 

Das Data Privacy Framework ist der aktuelle Angemessenheitsbeschluss, der im Juli dieses Jahres in Kraft getreten ist. Durch den Angemessenheitsbeschluss wird ein sicheres Datenschutzniveau in den USA gewährleistet. Allerdings ähnelt er dem vorherigen Angemessenheitsbeschluss, dem Privacy Shield, welches vom Bundesverfassungsgericht für ungültig erklärt worden ist. 

Das OLG Köln stellte fest, dass aufgrund des Data Privacy Frameworks eine Datenübermittlung datenschutzkonform theoretisch möglich sei, allerdings erfülle Google LLC nicht die datenschutzrechtlichen Anforderungen. Die US-Behörden könnten an Informationen gelangen, ohne dass Google etwas davon mitbekäme, so die Richter. Die gebotenen Rechtsschutzmöglichkeiten seien defizitär, das habe bereits der Europäische Gerichtshof entschieden. Außerdem fehle es an einer einschlägigen Rechtsgrundlage, da die Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO ausscheide. Eine Einwilligung könne nicht erteilt werden, da lediglich unzureichende und zudem widersprüchliche Informationen vorlägen. 

Mit Blick auf die Zukunft ist zum einen abzuwarten, ob eine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt wird. Zum anderen muss abgewartet werden, wie die Rechtmäßigkeit des Data Privacy Frameworks in Zukunft eingestuft wird. Zudem müssen Wege gefunden werden, die Datenübertragung zu Google zu sichern. 

Das Thema der Übermittlung personenbezogener Daten in die USA ist seit jeher umstritten und birgt Risiken. Umso wichtiger ist es, sich zu informieren und auf dem neuesten Stand zu bleiben, um den Schutz von personenbezogenen Daten gewährleisten zu können.

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