Bußgeld gegen H&M i.H.v. 30.000 Euro wegen des Newsletters

Gegen das Textileinzelhandelsunternehmen H&M Hennes und Mauritz GBC AB mit Sitz in Schweden wurde durch die schwedische Datenschutzbehörde IMY kürzlich ein Bußgeld in Höhe von circa 30. 000 Euro verhängt. Damit wird der Konzern zum dritten Mal datenschutzrechtlich negativ auffällig, so wie z.B.im Jahr 2020 wegen eines Bußgeldes i.H.v. 35,3 Mio. Euro

Hintergrund des aktuellen Bußgeldes i.H.v. 30.000 Euro sind sechs Beschwerden von betroffenen Personen aus ganz Europa im Hinblick auf Marketing-Maßnahmen des Unternehmens. 

So soll H&M Newsletter versendet haben, welchen es jedoch an einem funktionierenden Abmeldelink mangelte, wodurch dem Empfänger die Möglichkeit des Widerrufs genommen wurde. Fernere stellte die Aufsichtsbehörde fest, dass auch nach der Einlegung eines ordnungsgemäßen Widerspruchs der Widerspruchsführer gegen Direktmarketing-Maßnahmen diese Widersprüche wegen fehlender interner Prozesse nicht umgesetzt wurden. 

Mittlerweile soll die Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid verstrichen sein. Es ist daher davon auszugehen, dass H&M nicht gegen das Bußgeld vorgehen und dieses zahlen wird.

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