Rekordbußgeld i.H.v. 35,3 Mio. Euro gegen Modekette H&M

Millionenbußgeld im Datenschutz gegen H&M

Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) löst mit einem Rekordbußgeld i.H.v. 35,3 Mio. Euro den alten (nationalen) Rekord aus Berlin ab

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat für einen neuen Rekord in Deutschland bei Bußgeldern wegen Datenschutzverstößen aufgestellt. Die Modekette H&M Hennes & Mauritz Online Shop A.B. & Co. KG erhielt ein Bußgeld i.H.v. 35,3 Mio. Euro.

Geahndet wurde das umfangreiche Erfassen von privaten Lebensumständen der Beschäftigten des Servicecenters von H&M in Nürnberg. Diese Erfassung würde laut der Pressemitteilung des HmbBfDi seit mindestens 2014 erfolgen. Auf einem Netzlaufwerk wurden entsprechende Notizen zu diesen privaten Lebensumständen gespeichert. Nach der Rückkehr aus Urlauben und Abwesenheiten wegen Krankheit wurden Gespräche mit den Beschäftigten von den Teamleadern geführt, in diesem Zusammenhang wurden konkrete Urlaubserlebnisse und auch Krankheitssymptome sowie Diagnose der Beschäftigten festgehalten. Darüber hinaus haben sich Vorgesetzte über Einzel- und Flurgespräche Wissen über das Privatleben der Mitarbeiter angeeignet, wozu beispielsweise religiöse Bekenntnisse oder auch familiäre Probleme gehörten. Diese Informationen wurden partiell aufgezeichnet, digital gespeichert und konnten von etwa 50 weiteren Führungskräften gelesen werden. Die erhobenen Daten wurde dafür genutzt, ein Profil der Beschäftigten für Maßnahmen und Entscheidungen im Arbeitsverhältnis zu erhalten.

Nach Kenntnisnahme des HmbBfDi ordnete dieses zunächst an, das betroffene Netzlaufwerk einzufrieren und darüber hinaus an die Aufsichtsbehörde herauszugeben. H&M kam dieser Forderung nach und legte einen Datensatz von insgesamt 60 GB vor. Auch Zeugen bestätigten die beschriebenen Praktiken seitens H&M.

H&M hat bereits diverse Abhilfemaßnahmen, wie z.B. die Vorlage eines umfassenden Konzepts für die künftige Umsetzung des Datenschutzes, eine Entschuldigung bei den betroffenen Personen und darüber hinaus die Absicht, den betroffenen Personen einen Schadensersatz in beachtlicher Höhe auszahlen, eingeleitet.

Prof. Dr. Johannes Caspar (Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit) machte deutlich, dass der vorliegende Fall eine schwere Missachtung des Beschäftigtendatenschutzes am H&M-Standort Nürnberg darstellen würde und das verhängte Bußgeld seiner Höhe nach angemessen und geeignet sei, Unternehmen von Verletzungen der Privatsphäre ihrer Beschäftigten abzuschrecken.

Damit stellt das Bußgeld i.H.v. 35,3 Mio. Euro gegen die Modekette H&M Hennes & Mauritz Online Shop A.B. & Co. KG einen neuen Rekord in Deutschland dar: Die bisherige Bußgeld-Rekordsumme im Datenschutz i.H.v. 14,5 Mio. Euro gegen Deutsche Wohnen (von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit) wurde damit abgelöst.

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