10.000€ Schadensersatz wegen Verletzung des Auskunftsanspruchs

Unternehmen muss Schadensersatz i.H.v. 10.000€ zahlen wegen Verletzung des Auskunftsanspruchs aus Art. 15 DSGVO

Ein Unternehmen für Feuerwerkskörper muss einem ehemaligen Mitarbeiter Schadensersatz i.H.v. 10.000 € aus Art. 82 DSGVO zahlen, so das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg. Die Arbeitgeberin verweigerte die Auskunftserteilung, nachdem der Kläger unter anderem Auskunft nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, sowie eine Kopie der Daten gem. Art. 15 Abs. 3 DSGVO verlangte. Die Arbeitgeberin legte dem Kläger die geforderten Unterlagen daraufhin erst 20 Monate später vor.

Das Arbeitsgericht Oldenburg gab dem ehemaligen Arbeitnehmer recht und sprach ihm einen immateriellen Schadensersatz in Höhe von 500 Euro für jeden Monat zu, in dem die ehemalige Arbeitgeberin der Forderung nicht nachkam.

Das Gericht argumentierte, dass das Auskunftsrecht ein essenzieller Grundsatz der DSGVO sei und, dass ein Verstoß gegen diesen Grundsatz eine erhebliche Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen darstelle.

Das Urteil fungiert als Signalwirkung für alle Unternehmen, die die Regeln der DSGVO nicht einhalten. Betroffene könnten künftig vermehrt Schadensersatzforderungen stellen, wenn ihnen Auskunftsrechte verweigert oder anderweitige Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen begangen werden. Umso strenger sollten sich Unternehmen an die Vorschriften der DSGVO halten und Auskunftsersuchen schnell und vollständig bearbeiten.

Menü