
Facebook gehört zu den beliebtesten Social-Media-Netzwerken weltweit. Dabei wird Facebook schon lange nicht mehr lediglich als klassisches Medium für die Vernetzung von privaten und geschäftlichen Profilen verwendet. Viele verschiedene Tools von Facebook, wie z.B. Facebook Pixel, Custom Audiences oder Lead Ad, erweitern das Portfolio von Facebook. Diese Tools dienen in der Regel ausschließlich Marketingzwecken und können insbesondere von Unternehmen für die Optimierung der eigenen Angebote eingesetzt werden.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht ergeben sich allerdings einige Anforderungen für den Einsatz dieser Tools: Immer dann, wenn personenbezogene Daten i.S.d. Art. 6 Nr. 1 DSGVO verarbeitet werden und der Anwendungsbereich der Art. 2 und Art. 3 DSGVO eröffnet ist, sind die gesetzlichen Vorgaben der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten.
Für die Tools Facebook Pixel, Custom Audiences und Lead Ads von Facebook ist dies der Fall, weshalb die gesetzlichen Regelungen der DSGVO und des BDSG-neu zu beachten sind. Wie das Verhältnis zwischen DSGVO und BDSG-neu zu verstehen ist, erfahren Sie hier.
Aufgrund der unmittelbaren Anwendbarkeit der datenschutzrechtlichen Bestimmungen aus der DSGVO und dem BDSG-neu ergeben sich für Verwender dieser Tools und weiterer Services von Facebook besondere Vorgaben.