Der Datenschutzbeauftragte hat eine interne oder externe Funktion, um die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben eines oder mehrerer Unternehmen sicherzustellen. Im Unternehmen gilt der Datenschutzbeauftragte als Dreh- und Angelpunkt für das Thema Datenschutz. Ein wichtiges Merkmal des Datenschutzbeauftragten ist, dass dieser weisungsfrei im Sinne des Datenschutzes agiert und andere Interessen nicht überwiegen dürfen.
Oftmals kann ein Interessenkonflikt nicht vermieden werden, daher bestellen Unternehmen den Datenschutzbeauftragten extern in Form eines Dienstleistungsvertrags.
Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten sind gesetzlich normiert. Oftmals wird jedoch beim externen Datenschutzbeauftragten ein größeres Aufgaben-Spektrum übernommen, um das Unternehmen bestmöglich zu entlasten. In jedem Fall muss der Datenschutzbeauftragte seine Aufgaben weisungsfrei erfüllen können. Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten ergehen aus dem Artikel 39 DSGVO, welche zunächst die Einhaltung relevanter Datenschutz-Vorschriften gewährleisten sollen, insbesondere im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten. Vor dem Hintergrund der Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung sind folgende Aufgaben wesentlicher Bestandteil der Arbeit eines Datenschutzbeauftragten:
- Unterrichtung und Beratung des Unternehmens
- Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes
- Beratung bei Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Kommunikation mit Betroffenen und Aufsichtsbehörden