KI-VO Schulung: Pflicht und Nachweise

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Kurze Zusammenfassung

Art. 4 der KI-Verordnung verpflichtet Unternehmen dazu, ein angemessenes Maß an KI-Kompetenz bei Personen sicherzustellen, die KI-Systeme einsetzen, überwachen oder deren Ergebnisse nutzen. Die Anforderungen gelten nicht nur für IT-Abteilungen, sondern für alle relevanten Mitarbeitenden und gegebenenfalls auch externe Dienstleister.

Unternehmen müssen dabei Schulungen risikobasiert gestalten, an den jeweiligen Rollen ausrichten und die durchgeführten Maßnahmen dokumentieren. Eine wirksame Umsetzung umfasst in der Regel Grundlagenwissen zu KI, Datenschutz, Risiken, menschlicher Kontrolle, internen Richtlinien und den konkret eingesetzten KI-Anwendungen.

Was bedeutet KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO?

KI-Kompetenz beschreibt die Fähigkeit von Personen, KI-Systeme sachgerecht, verantwortungsvoll und risikobewusst einzusetzen.

Nach Art. 4 KI-VO müssen Unternehmen sicherstellen, dass Mitarbeitende über ausreichende Kenntnisse zu Funktionsweise, Risiken, Grenzen und dem konkreten Einsatz von KI verfügen.

Die Anforderungen richten sich dabei nach Rolle, Nutzungskontext und Risikopotenzial der jeweiligen Anwendung.

Unternehmen müssen dabei Schulungen risikobasiert gestalten, an den jeweiligen Rollen ausrichten und die durchgeführten Maßnahmen dokumentieren. Eine wirksame Umsetzung umfasst in der Regel Grundlagenwissen zu KI, Datenschutz, Risiken, menschlicher Kontrolle, internen Richtlinien und den konkret eingesetzten KI-Anwendungen.

Wie erfüllen Unternehmen Art. 4 KI-VO?

Unternehmen erfüllen Art. 4 KI-VO, indem sie relevante Personengruppen identifizieren, passende Schulungsmaßnahmen durchführen und die erworbene KI-Kompetenz dokumentieren.

In der Praxis umfasst dies typischerweise:

  1. Ermittlung betroffener Rollen
  2. Risikobewertung der KI-Nutzung
  3. Durchführung rollenbasierter Schulungen
  4. Dokumentation von Schulungen und Nachweisen
  5. Regelmäßige Aktualisierung der Inhalte

KI-Kompetenz in 30 Sekunden erklärt

Frage Antwort
Wer muss geschult werden? Beschäftigte, die KI nutzen oder überwachen
Welche Themen sind relevant? KI-Grundlagen, Risiken, Datenschutz und Governance
Reicht eine einmalige Schulung? Meistens nicht, kommt auf Einsatzzweck an
Muss die Schulung dokumentiert werden? Ja
Ziel von Art. 4 KI-VO? Verantwortungsvolle und kompetente KI-Nutzung

Welche Unternehmen von Art. 4 KI-VO betroffen sind

Art. 4 KI-VO betrifft nicht nur Entwickler von KI-Systemen. Die Anforderungen gelten grundsätzlich auch für Unternehmen, die KI-Anwendungen im Arbeitsalltag einsetzen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • ChatGPT
  • Microsoft Copilot
  • Claude
  • Gemini
  • KI-gestützte Recruiting-Systeme
  • Kundenservice-Chatbots
  • Analyse- und Prognoselösungen

Sobald Mitarbeitende mit solchen Systemen arbeiten oder deren Ergebnisse verwenden, sollte die erforderliche KI-Kompetenz sichergestellt werden.

Warum KI-Kompetenz mehr ist als eine Schulungspflicht

Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen oder bereitstellen, müssen nach Art. 4 der EU-KI-Verordnung dafür sorgen, dass Mitarbeitende und weitere Personen, die in ihrem Auftrag mit KI arbeiten, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Gemeint ist nicht nur ein allgemeines Verständnis von künstlicher Intelligenz, sondern ein praxisnahes Wissen über Funktionsweise, Grenzen, Risiken und den verantwortungsvollen Einsatz konkreter KI-Anwendungen im jeweiligen Arbeitskontext.

Für Unternehmen bedeutet das: KI-Schulungen sollten nicht als einmalige Pflichtübung verstanden werden. Entscheidend ist, dass die KI-Kompetenz zur Rolle, zum Risiko und zur tatsächlichen Nutzung im Unternehmen passt und nachvollziehbar dokumentiert wird. Welche weiteren organisatorischen, technischen und dokumentarischen Pflichten Unternehmen im Zusammenhang mit der KI-Verordnung erfüllen müssen, erläutern wir ausführlich im Beitrag KI-Verordnung für Unternehmen: Anforderungen, Pflichten und Umsetzung.

Was Art. 4 KI-VO konkret verlangt

Art. 4 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dazu, nach bestem Vermögen ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen. Dabei müssen sie unter anderem Wissen, Erfahrung, Ausbildung, Trainingsstand, Nutzungskontext und die betroffenen Personengruppen berücksichtigen.

Dies klingt bewusst offen. Die Verordnung schreibt nicht vor, dass jedes Unternehmen exakt dasselbe Schulungsprogramm durchführen muss. Ein Marketingteam, das generative KI für Textentwürfe nutzt, braucht andere Kenntnisse als eine Personalabteilung, die KI-gestützte Bewerbermanagement-Tools einsetzt. Noch einmal anders sieht es aus, wenn KI in sicherheitskritischen, rechtlich sensiblen oder kundenrelevanten Prozessen verwendet wird.

Wichtig ist daher ein risikobasierter Ansatz. Unternehmen sollten prüfen, wo KI bereits genutzt wird, welche Personen damit arbeiten und welche Fehlentscheidungen, Datenschutzrisiken, Diskriminierungsrisiken oder Transparenzprobleme entstehen können.

Wer im Unternehmen KI-Kompetenz braucht

KI-Kompetenz betrifft nicht nur IT-Abteilungen. Schulungsbedarf besteht überall dort, wo Mitarbeitende KI-Systeme auswählen, einführen, bedienen, überwachen oder deren Ergebnisse für Entscheidungen nutzen.

Dazu gehören typischerweise Geschäftsführung, Führungskräfte, IT, Datenschutz, Compliance, HR, Marketing, Vertrieb, Kundenservice und operative Fachbereiche. Auch externe Dienstleister, Freelancer oder andere Personen, die im Auftrag des Unternehmens mit KI-Systemen umgehen, können relevant sein. Ein häufiger Fehler besteht darin, nur „Power User“ zu schulen. In der Praxis entstehen Risiken aber oft gerade dort, wo KI beiläufig genutzt wird: beim Formulieren von E-Mails, beim Hochladen interner Dokumente in KI-Tools, bei der automatisierten Vorauswahl von Informationen oder bei der ungeprüften Übernahme von KI-Ergebnissen.

Übersicht der betroffenen Rollen nach Art. 4 KI-VO. Geschäftsführung, HR, IT, Compliance, Marketing und Fachabteilungen benötigen KI-Kompetenz beim Einsatz von KI-Systemen.

Welche Themen sind für welche Rollen relevant?

Eine wirksame KI-Schulung sollte nicht für alle identisch sein. Besser ist ein Grundmodul für alle relevanten Mitarbeitenden und darauf aufbauende Vertiefungen nach Rolle.

Die Geschäftsführung sollte vor allem verstehen, welche Verantwortlichkeiten aus der KI-Verordnung entstehen, wie KI-Governance aufgebaut wird und welche Risiken mit nicht dokumentierter KI-Nutzung verbunden sind.

HR benötigt Wissen zu Fairness, Diskriminierungsrisiken, Transparenzpflichten und dem Umgang mit KI in Bewerbungs-, Bewertungs- oder Personalentwicklungsprozessen.

IT und Informationssicherheit brauchen vertiefte Kenntnisse zu Tool-Auswahl, Zugriffskontrollen, Datenflüssen, Schatten-KI, Protokollierung und technischer Überwachung.

Marketing und Vertrieb sollten insbesondere lernen, wie generative KI rechtssicher, markenkonform und faktenbasiert eingesetzt wird. Dazu gehört auch der Umgang mit Halluzinationen, Urheberrechten, personenbezogenen Daten und irreführenden Aussagen.

Fachbereiche benötigen vor allem Anwendungskompetenz: Wann darf ein KI-Ergebnis genutzt werden? Wann ist menschliche Prüfung erforderlich? Welche Daten dürfen eingegeben werden? Wo liegen die Grenzen des jeweiligen Systems?

Welche Inhalte eine KI-Schulung enthalten sollte

Eine gute KI-Schulung nach Art. 4 KI-VO verbindet rechtliche Grundlagen mit konkreten Arbeitssituationen. Sie sollte erklären, was ein KI-System ist, welche Arten von KI im Unternehmen genutzt werden und welche Risiken daraus entstehen können.

Zentrale Inhalte sind:

  • Grundlagen der KI-Verordnung und Art. 4 KI-VO
    • Überblick über gesetzliche Anforderungen und Pflichten für Unternehmen
  • sichere Nutzung von KI-Tools im Arbeitsalltag
    • typische Anwendungsfälle im Job
    • richtige Nutzung ohne Risiko für Daten, Qualität oder Compliance
  • Datenschutz und vertrauliche Informationen
    • welche Daten nicht in KI-Tools eingegeben werden dürfen
    • Umgang mit personenbezogenen und sensiblen Informationen
  • typische Fehlerquellen, Halluzinationen und Bias
    • warum KI falsche oder verzerrte Ergebnisse liefern kann und wie man dies vermeiden kann
  • menschliche Kontrolle und Plausibilitätsprüfung
  • Dokumentationspflichten und interne Meldewege
    • Nachvollziehbarkeit von KI Nutzung sicherstellen
  • Regeln für freigegebene und nicht freigegebene KI-Anwendungen
    • Übersicht über erlaubte Tools sowie „Shadow AI“

Besonders wirksam sind Beispiele aus dem eigenen Unternehmen. Ein abstraktes Webinar erklärt zwar die Verordnung, verändert aber selten das Verhalten im Alltag. Mitarbeitende müssen erkennen, welche Entscheidungen sie konkret treffen müssen: Darf ich Kundendaten in ein KI-Tool eingeben? Muss ich einen KI-generierten Text prüfen? Wer ist zuständig, wenn ein neues Tool eingeführt werden soll?

Wie Unternehmen KI-Kompetenz dokumentieren

Art. 4 KI-VO nennt keinen starren Schulungsnachweis. Trotzdem sollten Unternehmen ihre Maßnahmen belastbar dokumentieren. Ohne Nachweis lässt sich im Ernstfall kaum zeigen, dass KI-Kompetenz tatsächlich organisiert wurde.

Zur Dokumentation gehören mindestens Schulungskonzept, Zielgruppen, Inhalte, Termine, Teilnehmende, Schulungsunterlagen, Lernerfolgskontrollen und Aktualisierungen. Sinnvoll ist außerdem eine Zuordnung der Schulung zu konkreten KI-Anwendungen oder Rollen. So entsteht kein bloßer Ablageordner, sondern ein belastbares Element der KI-Governance.

Warum eine einmalige Schulung oft nicht ausreichend ist

Ein Webinar kann ein guter Einstieg sein. Für sich allein reicht es aber häufig nicht aus, um KI-Kompetenz dauerhaft sicherzustellen. KI-Systeme ändern sich schnell, neue Tools kommen hinzu, Mitarbeitende wechseln Rollen und rechtliche Auslegung sowie Aufsichtspraxis entwickeln sich weiter.

Unternehmen sollten deshalb wiederkehrende Schulungen, kurze Auffrischungen und klare interne Leitlinien kombinieren. Besonders sinnvoll sind kompakte Updates, wenn neue KI-Tools eingeführt werden oder wenn sich Anwendungsfälle im Unternehmen verändern.

KI-Kompetenz ist kein einmaliger Zustand, sondern ein fortlaufender Prozess.

FAQ

Müssen Unternehmen Mitarbeitende zu KI schulen?

Ja, wenn sie KI-Systeme einsetzen oder bereitstellen, müssen sie nach Art. 4 KI-VO Maßnahmen zur Sicherstellung ausreichender KI-Kompetenz treffen.

Gilt Art. 4 KI-VO auch für normale KI-Tools im Büroalltag?

Ja, auch der Einsatz von KI-Tools im Arbeitsalltag kann relevant sein, etwa bei Textgenerierung, Analyse, Kundenkommunikation oder interner Entscheidungsunterstützung.

Reicht ein Webinar für AI Literacy?

Ein Webinar kann ausreichen, wenn Risiko, Rolle und Nutzung sehr begrenzt sind. In vielen Unternehmen sind jedoch zusätzliche rollenbasierte Schulungen und regelmäßige Auffrischungen sinnvoll.

Wer muss zur KI-Verordnung geschult werden?

Alle Personen, die im Auftrag des Unternehmens mit KI-Systemen arbeiten oder deren Ergebnisse nutzen. Dazu können auch externe Dienstleister gehören.

Wie weise ich KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO nach?

Durch dokumentierte Schulungen, Teilnahmenachweise, Inhalte, Rollenbezug, Verständnisprüfungen und regelmäßige Aktualisierungen.

Muss jede Abteilung dieselbe KI-Schulung erhalten?

Nein. Sinnvoll ist ein Basismodul für alle relevanten Personen und vertiefende Module für Rollen wie HR, IT, Marketing, Führungskräfte oder Compliance.

Was passiert, wenn KI-Kompetenz nicht dokumentiert wird?

Ohne Dokumentation kann ein Unternehmen schwer belegen, dass es geeignete Maßnahmen getroffen hat. Das erhöht rechtliche und organisatorische Risiken.