Lesezeit: ca. 5 Minuten
Mit dem KI-Omnibus-Paket haben sich EU-Kommission, Parlament und Rat auf zentrale Anpassungen der KI-Verordnung geeinigt. Für Unternehmen bedeutet das: längere Übergangsfristen für Hochrisiko-KI, eine vorgezogene Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ab dem 2. Dezember 2026 und neue Verbote für besonders missbrauchsanfällige Anwendungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte gilt früher als geplant – ab dem 2. Dezember 2026.
- Hochrisiko-KI-Pflichten greifen für eigenständige Systeme erst ab Dezember 2027, für KI als Sicherheitskomponente erst ab dem 2. August 2028.
- Maschinen fallen in vielen Fällen nicht mehr unter das Hochrisiko-Regime der KI-Verordnung.
- Registrierungspflicht in der EU-Datenbank wurde wieder eingeführt – auch wenn ein Anbieter sein System selbst nicht als Hochrisiko einstuft.
- Neue Verbote: Entkleidungs-Apps und KI-Systeme, die sexuellen Missbrauch von Kindern oder nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen darstellen.
Was ist das KI-Omnibus-Paket?
Das KI-Omnibus-Paket ist ein Gesetzgebungsvorschlag der EU, mit dem die KI-Verordnung (KI-VO, auch AI Act genannt) und angrenzende Digitalvorschriften vereinfacht und harmonisiert werden sollen. Es ist Teil des sogenannten Omnibus-VII-Pakets im Rahmen der Vereinfachungsagenda der EU und umfasst Vorschläge für zwei Verordnungen.
Ziel ist es, den Rechtsrahmen für den digitalen Bereich zu straffen, Doppelregulierung zu vermeiden und Unternehmen mehr Klarheit über ihre Pflichten zu geben. In der Praxis bringt das Paket drei Arten von Änderungen mit sich:
- angepasste Fristen,
- gezielte Erleichterungen,
- ergänzende Verbote.
Wann gilt die neue Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte?
Die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte greift bereits ab dem 2. Dezember 2026 – und damit früher als ursprünglich vorgesehen. Unternehmen, die KI-generierte Texte, Bilder, Videos oder Audios veröffentlichen, müssen diese eindeutig als solche ausweisen.
Wer KI-Inhalte im Marketing, in der Kommunikation oder im Produkt einsetzt, sollte bereits jetzt prüfen, wo gekennzeichnet werden muss und wie diese Kennzeichnung in bestehende Workflows integriert wird – von Redaktionssystemen über Social-Media-Tools bis zur Produkt-UI.
Welche Erleichterungen bringt das KI-Omnibus-Paket?
Mehr Zeit für Hochrisiko-KI: Die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme greifen erst ab Dezember 2027. Unternehmen erhalten dadurch zusätzlichen Spielraum, um Risikoklassifizierung, technische Dokumentation, Konformitätsbewertung und Governance-Strukturen aufzubauen. Für KI-Systeme, die als Sicherheitskomponenten in Produkten eingesetzt werden, verschiebt sich die Anwendung sogar bis zum 2. August 2028.
Maschinenbereich entlastet: Maschinen fallen künftig in vielen Fällen nicht mehr unter das Hochrisiko-Regime der KI-Verordnung. Durch die Umordnung innerhalb der Verordnung sind die strengsten Anforderungen für viele industrielle Anwendungen nicht mehr einschlägig. Die Kommission erhält zudem die Befugnis, delegierte Rechtsakte im Rahmen der Maschinenverordnung zu erlassen – ein klarer Schritt gegen Doppelregulierung.
Welche neuen Pflichten kommen auf Unternehmen zu?
Registrierung in der EU-Datenbank
Anbieter müssen ihre KI-Systeme wieder in der EU-Datenbank für Hochrisikosysteme registrieren – und zwar auch dann, wenn sie selbst nicht von einer Hochrisiko-Einstufung ausgehen. Diese Pflicht war zwischenzeitlich abgeschwächt worden und kehrt nun zurück.
Bias-Korrektur und besondere Datenkategorien
Besondere Kategorien personenbezogener Daten – etwa Gesundheits-, Herkunfts- oder biometrische Daten – dürfen zur Erkennung und Korrektur von Verzerrungen (Bias) nur verarbeitet werden, wenn dies unbedingt erforderlich ist. Damit bleibt der Schutzstandard der DSGVO auch im KI-Kontext fest verankert.
Klarere Aufsichtsstruktur
Rat und Parlament haben präzisiert, wann das Büro für Künstliche Intelligenz zuständig ist – und wann nationale Behörden (Strafverfolgung, Grenzmanagement, Justiz, Finanzaufsicht) das Sagen behalten. Für betroffene Unternehmen heißt das: Klarheit darüber, wer Ansprechpartner ist.
Welche KI-Anwendungen werden ausdrücklich verboten?
Das KI-Omnibus-Paket benennt zusätzliche Verbote ausdrücklich. Untersagt sind insbesondere:
- sogenannte Entkleidungs-Apps
- KI-Systeme, die sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen
- KI-Systeme, die nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen darstellen
Damit zieht die EU eine klare Linie gegen missbräuchliche und ethisch problematische Einsatzfelder von KI – unabhängig von Risikoklasse oder Anwendungsbereich.
Wie geht es jetzt weiter?
Stand Mai 2026 muss die vorläufige Einigung noch vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Danach überarbeiten Rechts- und Sprachsachverständige den Text, bevor das Paket in den kommenden Wochen förmlich angenommen werden kann. Offen sind aktuell noch mögliche Anpassungen im Bereich Datenschutz und Cybersicherheit, die im weiteren Gesetzgebungsprozess konkretisiert werden.
