Für Verarbeitungen, welche voraussichtlich ein sehr hohes Risiko mit sich bringen, verlangt die DSGVO die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Hier erhalten Sie das entsprechende Muster. So können vorab Risiken identifiziert und bereits vor der Verarbeitung geeignete Abhilfemaßnahmen implementiert werden. Wie die DSFA am besten gelingt, erfahren Sie in unserem Beitrag.
