Interessenkonflikt des DSB: 75.000 € Bußgeld gegen Bank

Datenschutzbeauftragter als Leiter von mehreren Abteilungen: 75.000 € Bußgeld gegen eine Bank

Wegen eines Interessenkonflikts des Datenschutzbeauftragten hat die belgische Datenschutzbehörde Autorité de protection des données ein Bußgeld i.H.v. 75.000 € gegen eine Bank verhängt

Der Grund für die Verhängung des Bußgeldes: Ein Verstoß gegen Art. 38 Abs. 6 DSGVO, denn die belgische Datenschutzbehörde erkannte ein Interessenkonflikt: Der Datenschutzbeauftragte war nämlich gleichzeitig Leiter von drei Abteilungen der Bank und hatte in diesen Funktionen auch Entscheidungsbefugnisse hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Gerade diese Entscheidungsbefugnisse sind für Datenschutzbehörden häufig ein starkes Indiz für einen Interessenkonflikt. Mehr zum Thema Datenschutzbeauftragter und Interessenkonflikte erfahren Sie in diesem Blogbeitrag

Der Datenschutzbeauftragte darf damit keine weitere Position haben, mit welcher er die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten festlegt. Diese Ansicht hatte der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) bereits in einem Workingpaper geäußert. Aufgrund dieses Interessenkonflikts und damit eines Verstoßes gegen Art. 38 Abs. 6 DSGVO erhielt die Bank ein Bußgeld i.H.v. 75.000 €.

Hier erfahren Sie mehr zum Datenschutz-Bußgeld gegen Vattenfall.

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