Vereinfachung durch EU-Gesetzespaket

Die EU-Kommission stellt am 19. November 2025 ein Gesetzespaket zur Vereinfachung relevanter Datengesetze („Digital Package on Simplification“) vor. Davon werden vermutlich die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die KI-Verordnung (KI-VO) und der Data Act betroffen sein.

Wenn Gesetzespakete veröffentlicht werden, welche in einem Schritt mehrere Gesetze ändern, spricht man im juristischen Bereich von Omnibus-Gesetz. Der vorliegende Entwurf ist danach als „Digital-Omnibus“ bekannt geworden. Doch was sind die Ziele und Inhalte dieses Entwurfs?

Was ist das Ziel des Digital-Omnibus?

Die EU-Kommission hat erkannt, dass es zeitnahen Bürokratieabbau und bessere Kohärenz der Vorgaben und Erleichterung für Unternehmen braucht. Die Grundsätze der Gesetze werden dabei nicht infrage gestellt, allerdings findet bereits eine erhebliche Debatte über mögliche Abstriche beim Datenschutz­niveau statt.

Mögliche Änderungen an der DSGVO

  • Die Definition des Begriffs „personenbezogene Daten“ könnte eingeschränkt werden – auf der Grundlage, ob der Verantwortliche eine Person tatsächlich identifizieren kann.

  • Rechte von Betroffenen (z. B. Auskunfts- oder Löschrechte) sollen in bestimmten Fällen eingeschränkt werden, etwa wenn sie nicht mit „Datenschutz­zwecken“ zusammenhängen und ggf. rechtsmissbräuchlich sind.

  • Verarbeitung sensibler Daten (z. B. Gesundheits- oder Biometrie­daten) könnte künftig enger definiert werden, sodass manche Daten nicht mehr unter Artikel 9 DSGVO fallen.

  • Das Rechtssystem rund um Cookies und Online-Tracking soll vereinfacht werden – z. B. durch Nutzung weiterer Rechtsgrundlagen neben Einwilligung und durch technische Präferenzsignale statt Opt-In-Banner.

  • Stärkung der Möglichkeiten für Unternehmen unter Berufung auf das berechtigte Interesse (z.B. für Training von KI-Systemen mit personenbezogenen Daten).

Vorschläge für Änderungen der KI-VO

  • Konzentration der Aufsicht bei einem zentralen „AI Office“ auf Kommissionsebene für besonders große Plattformen (VLOPs) & Anbieter großer Suchmaschinen.

  • Erleichterte Compliance für KMU und Ausnahmen für vollständige Dokumentationspflichten. Der Aufwand soll dadurch reduziert werden.

  • Übergangs- oder Implementierungsfristen könnten verlängert werden, wenn technische Standards noch nicht vollständig stehen.

Wann könnten Vereinfachungen wirksam werden?

Mit dem geplanten Digital-Omnibus-Paket will die Europäische Kommission eine umfassende Modernisierung, Vereinfachung und Harmonisierung der digitalen Rechts­rahmen in der EU erreichen: von Datenschutz über Datenwirtschaft bis KI. Für Unternehmen heißt das: Potenzielle Entlastungen bei Bürokratie und Schnittstellen sowie mehr Klarheit beim Daten- und KI-Einsatz.

Unternehmen sollten insbesondere die Vorlage am 19. November im Blick behalten – sie markiert den Startschuss für einen komplexen legislativen Prozess. Danach könnten folgende weitere Schritte eingeleitet werden:

  1. 19. November 2025: Offizielle Vorlage des Gesetzes-Pakets durch die Kommission.

  2. Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union: Nach Vorlage beginnt der legislative Prozess – Ausschüsse, Stellungnahmen, Änderungen. Aufgrund des Umfangs ist mit einer längeren Verhandlungsdauer zu rechnen.

  3. Annahme und Inkrafttreten: Nach formaler Annahme, Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Je nach Bereich kann das Inkrafttreten gestaffelt erfolgen (sozial, Unternehmen, KMU-Erleichterungen).

  4. Übergangsfristen: Selbst nach Inkrafttreten gelten oft Übergangsfristen („soft launch“) für Unternehmen zur Anpassung. Diese könnten aufgrund der Dringlichkeit & Entlastungsziele allerdings sehr kurz ausfallen.

Im günstigsten Fall könnten Teile der Neuerungen ab Mitte 2026 wirksam werden.

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