Höhere Auftragslage durch Datenschutzbeauftragten

Kürzlich befragte das französische Arbeits-, Beschäftigungs- & Gesundheitsministerium circa 3.600 Unternehmen in einer Studie, inwiefern sich die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten auf die wirtschaftliche Lage und einen möglichen Wettbewerbsvorteil auswirken könne. Grundsätzlich ließ sich so feststellen, dass bei Unternehmen – durch das Vorhandensein eines Datenschutzbeauftragten – eine signifikant höhere Auftragsquote zu vermerken ist, da hierdurch nachweislich das Vertrauen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gefördert wird und öffentlich Ausschreibungen stets zu den Gunsten der Unternehmen, welche einen Datenschutzbeauftragten bestellt haben, entschieden werden.

Hintergrund dessen ist die höhere Vermeidung von Datenschutzvorfällen, die Beratung des Unternehmens in Hinblick auf zu ergreifende Sicherheitsmaßnahmen sowie die Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzung bei der Hinzuziehung neuer Dienstleister.

42 % der Befragten verspürten laut Studie einen deutlichen Wettbewerbsvorteil durch ihren Datenschutzbeauftragten. Aufgrund der sich wiederholenden Datenschutz-Audits durch den Datenschutzbeauftragten kann die Führungsebene frühzeitig hinsichtlich sämtlicher Risiken bezüglich personenbezogener Daten und somit der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen gewarnt werden, ebenso wie es zur Aufgabe des Datenschutzbeauftragten zählt, die Beschäftigten im Zuge von Schulungen hinsichtlich dieses Themas zu sensibilisieren. Praxisbeispiele belegen in diesem Zusammenhang, dass das Öffnen von Phishing-Mails von etwa 21% auf 5 % sank und somit eine Minimierung von Sicherheitslücken stattfinden konnte. Des Weiteren senkt die durch den Datenschutzbeauftragten geregelte und geforderte Datenminimierung zudem die Betriebskosten im Unternehmen, ebenso wie die Kosten für IT-Sicherheit, und kommt damit der wirtschaftlichen Situation der Firmen zugute. Zusammenfassend gilt es somit festzuhalten, dass sich die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten als äußerst positiv, kostenminimierend und auftragssteigernd erweist.

Unternehmen bieten damit ein hohes Maß an Sicherheit, Vertrauenswürdigkeit und die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten kann zu erheblichen Wettbewerbsvorteilen führen.