EuGH weist Klage gegen EU-US Data-Privacy-Framework ab

Luxemburg, 3. September 2025 – Das Europäische Gericht (General Court) hat die Klage des französischen Abgeordneten Philippe Latombe gegen den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum EU-US Data Privacy Framework (DPF) abgewiesen. Damit bestätigt das Gericht, dass die Vereinigten Staaten zum Zeitpunkt des Beschlusses am 10. Juli 2023 ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleisten.

Hintergrund: Der Data Privacy Framework

Nach den Urteilen Schrems I (2015) und Schrems II (2020) fielen zuvor geltende Datenschutzrahmen wie „Safe Harbor“ und „Privacy Shield“. Als Nachfolge wurde das EU-US Data Privacy Framework geschaffen. Er basiert auf einem Beschluss der EU-Kommission vom 10. Juli 2023, der den transatlantischen Datenfluss für Unternehmen rechtlich absichern soll.

Entscheidung des Gerichts

Der EuGH folgte im Wesentlichen der Argumentation der Kommission:

  • Angemessenes Datenschutzniveau: Das Gericht stellte klar, dass zum Zeitpunkt der Annahme des Beschlusses ein angemessenes Datenschutzniveau durch die USA gewährleistet war.

  • US-Überwachung unter Kontrolle: US-Geheimdienstaktivitäten unterliegen nach Angaben des Gerichts einem ex-post gerichtlichen Prüfverfahren durch den DPRC.

  • Wirtschaftliche Stabilität: Die Entscheidung verschafft zahlreichen Unternehmen – von Banken über Tech-Firmen bis hin zu Autoherstellern – Rechtssicherheit bei transatlantischen Datenübertragungen (z. B. für Gehaltsabrechnungen, Cloud-Dienste).

  • Rechtsmittel: Die Entscheidung kann binnen zwei Monaten und zehn Tagen ab Zustellung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden.

Datenschutzkritiker, z. B. Max Schrems, bleiben skeptisch: Er wies darauf hin, dass das Framework trotz der Entscheidung weiter rechtlich angreifbar sei und langfristig überprüft werden müsse. Die Entscheidung bietet Rechtsklarheit für die Beschäftigten und Organisationen, die auf den transatlantischen Datenfluss angewiesen sind.

Die rechtliche Stabilität des Frameworks bleibt ungewiss, da zentrale Kritikpunkte wie Überwachung, gerichtliche Unabhängigkeit und automatisierte Verarbeitung weiterhin kontrovers diskutiert werden.

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