Am 05.09.2025 wurde das Verfahren zur Annahme eines Angemessenheitsbeschlusses nach Art. 45 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Brasilien durch die Europäische Kommission eingeleitet. Damit kommt die Europäische Kommission zu der Einschätzung, dass in Brasilien ein Datenschutzniveau vorherrscht, welches mit dem Datenschutz-Level der Europäischen Union vergleichbar ist und insofern den Voraussetzungen und Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung gerecht werden kann. Als Hintergrund dessen stellt sich unter anderem das 2020 in Kraft getretene brasilianische Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten, mit dem Titel „Lei Geral de Proteção de Dados – LGPD) dar, welches deutlich an die DSGVO angelehnt ist.
Durch den angestrebten Angemessenheitsbeschluss würde sich Grundlegendes bei der Übermittlung personenbezogener Daten ändern, da keine geeigneten Garantien mehr benötigt werden würden, wie beispielsweise der Abschluss von Standardvertragsklauseln oder die Umsetzung andere Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO. Folglich würde sich die Übermittlung von Daten deutlich vereinfachen und den Datentransfer insofern extrem erleichtern, wie etwa beim Datentransfer nach Kanada oder Neuseeland.
Dennoch muss dieser Vorschlag zunächst vom Europäischen Datenschutzausschuss – kurz EDSA – geprüft werden, welcher sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt und im Anschluss dem Europäischen Parlament zur Anerkennung vorgelegt wird. Sobald diese Prozesse abgeschlossen sind, kann somit die Schaffung eines Raumes des freien und sicheren Datenverkehrs zwischen der EU und Brasilien gewährleistet werden.
Darüber hinaus wurde in Brasilien ebenfalls ein Verfahren eingeleitet, welches mit der Vorgehensweise der EU als gleichwertig anzusehen ist und mit welchem dann umgekehrt auch brasilianische Daten in die EU übertragen werden können.
Weiterer Hintergrund der Verfahren und Beschlüsse ist die Pflege der engen kulturellen sowie wirtschaftlichen Beziehungen, ebenso wie die Stärkung der Partnerschaften mit Ländern, welche ein hohes Datenschutzniveau verzeichnen.
Sobald der Angemessenheitsbeschluss in Kraft ist, wird er in regelmäßigen Abständen von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den europäischen Datenschutzbehörden geprüft.