Datenschutz outsourcen: Vorteile für Unternehmen

Datenschutz verstehen –  Datenschutz outsourcen: Vorteile für Unternehmen

Einleitung

Die datenschutzrechtlichen Anforderungen, welche Unternehmen erfüllen müssen, sind komplex und bedürfen einer hohen Expertise, um diese vollständig einzuhalten. Unternehmen sind grundsätzlich frei in der Gestaltung, wie Datenschutz im Unternehmen organisiert wird. In diesem Beitrag beleuchten wir im Detail, wieso einige Unternehmen den Datenschutz outsourcen und damit erhebliche Vorteile erzielen.

Warum Datenschutz für Unternehmen entscheidend ist

Unternehmen sammeln und verarbeiten täglich eine Vielzahl sensibler Daten, darunter Kundendaten, Mitarbeiterinformationen sowie Daten im Zuge geschäftskritischer Dokumente. Der Schutz dieser Daten ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, insbesondere durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sondern auch ein entscheidender Faktor für den Unternehmenserfolg. Ein Verstoß gegen Datenschutzvorschriften kann zu hohen Bußgeldern, Rechtsstreitigkeiten und schwerwiegenden Reputationsverlusten führen, die das Vertrauen von Kunden und Partnern nachhaltig beeinträchtigen.
Darüber hinaus erwarten Verbraucher zunehmend, dass Unternehmen verantwortungsvoll mit ihren personenbezogenen Informationen umgehen. Datenschutzmaßnahmen sind daher nicht nur ein rechtlicher Zwang, sondern auch eine Chance, sich als vertrauenswürdiges und modernes Unternehmen zu positionieren. Ein effektives Datenschutzmanagement stärkt das Vertrauen in die Marke, minimiert Risiken und unterstützt die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens in einer zunehmend datengetriebenen Welt. Der Datenschutz ist somit weit mehr als eine Pflicht – er ist ein Wettbewerbsvorteil.
Wenn Unternehmen den Datenschutz vollständig umsetzen, bilden sie gleichzeitig ein solides Fundament, um zukünftige neue Technologien (z.B. Künstliche Intelligenz) einfach einzuführen.

Herausforderungen bei internen Datenschutzbeauftragten

Für die Umsetzung des Datenschutzes in Unternehmen braucht es eine zuständige Person, welche frei von Weisungen und Interessenkonflikten die Einhaltung überwacht. Hier kommt der Datenschutzbeauftragte i.S.d. Art. 37 DSGVO ins Spiel. Dieser stellt sich als gesetzliche Pflicht für den Großteil aller Unternehmen dar. Ein Datenschutzbeauftragter kann grundsätzlich intern benannt werden, muss aber in jedem Fall auch der Aufsichtsbehörde gemeldet werden.
Die Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten (DSB) bringt für Unternehmen zahlreiche Herausforderungen mit sich, welche oft unterschätzt werden. Eine der größten Hürden sind die begrenzten Ressourcen. Interne DSBs haben in der Regel neben dem Datenschutz noch weitere Aufgaben, was dazu führen kann, dass Datenschutzanfragen, interne Prüfungen oder Reaktionen auf Datenschutzverletzungen nicht mit der nötigen Schnelligkeit bearbeitet werden. Gerade in Krisensituationen, wie bei Datenlecks, ist jedoch eine schnelle und präzise Reaktion entscheidend, um Schäden zu minimieren und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Erschwerend kommt hinzu, dass allein für die regelmäßige Fort- und Weiterbildung im Datenschutz die Ressourcen einiger Tage blockiert werden.

Hinzu kommen die hohen Kosten für Unternehmen, die mit der Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten verbunden sind. Neben dem regulären Gehalt müssen Unternehmen auch in die kontinuierliche Weiterbildung investieren, da Datenschutzvorschriften und Technologien einem ständigen Wandel unterliegen. Dies erfordert regelmäßige Schulungen, die sowohl zeit- als auch kostenintensiv sind. Zudem ist es notwendig, interne Ressourcen für die Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen bereitzustellen, was weitere Kosten für Software, Dokumentation und Compliance-Management verursachen kann.
Für kleinere Unternehmen oder solche mit begrenztem Budget stellt dies oft eine erhebliche Belastung dar. In vielen Fällen ist es wirtschaftlich sinnvoller, auf externe Datenschutzbeauftragte zu setzen, die flexibel, spezialisiert und oft kosteneffizienter sind, ohne die internen Ressourcen zu belasten.

Vorteile Outsourcing von Datenschutz

Wenn Unternehmen den Datenschutz outsourcen, dann ist damit in den meisten Fällen die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten gemeint. Dies kann einige entscheidende Vorteile für das Unternehmen bringen, sofern ein qualitativ hochwertiger Anbieter für die Stellung des Datenschutzbeauftragten gewählt wird.

Expertise und Fachwissen

Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt spezialisierte Expertise und umfassendes Fachwissen mit, welches in vielen Unternehmen intern oft nicht in ausreichendem Maß vorhanden ist. Diese Experten sind auf Datenschutzrecht, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), spezialisiert und kennen die aktuellen gesetzlichen Anforderungen sowie branchenspezifischen Besonderheiten. Dank ihrer Erfahrung in der Zusammenarbeit mit verschiedenen Unternehmen können sie Best Practices anwenden, um Datenschutzrichtlinien effektiv und praxisnah umzusetzen.
Darüber hinaus bleiben externe Datenschutzbeauftragte durch regelmäßige Fortbildungen stets auf dem neuesten Stand und sind mit technologischen Entwicklungen wie IT-Sicherheitsmaßnahmen oder Datenverschlüsselung bestens vertraut. Sie bieten maßgeschneiderte Lösungen, die den individuellen Anforderungen eines Unternehmens entsprechen und minimieren so das Risiko von Datenschutzverletzungen.

Kosteneffizienz

In der Regel werden die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten maßgeschneidert für jedes Unternehmen kalkuliert. So schaffen Unternehmen eine gute Kostenstruktur, welche nicht unnötig hoch ist und die wesentlichen Aspekte abdeckt. In den meisten Fällen können hierdurch deutlich mehr als 30 % der Kosten gegenüber einem internen Datenschutzbeauftragten eingespart werden. Datenschutz outsourcen lohnt sich also allein schon aus rein wirtschaftlicher Sicht.

Unabhängigkeit und Objektivität

Ein Datenschutzbeauftragter muss gem. den gesetzlichen Bestimmungen weisungsfrei und ohneInteressenkonfliktee agieren können. Wenn Unternehmen einen ext. DSB beauftragen, dann umgehen sie dieses Risiko. Ein objektiver DSB ist insbesondere bei schwierigen Situationen, welche zwischen Unternehmen und Betriebsräten aufkommen können, von sehr großer Bedeutung.

Risiken minimieren durch externe Datenschutzbeauftragte

Die Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten bietet Unternehmen erhebliche Vorteile, wenn es darum geht, Risiken im Bereich Datenschutz zu minimieren. Externe Experten verfügen über tiefgehendes Fachwissen und sind darauf spezialisiert, Datenschutzstrategien effektiv und gesetzeskonform umzusetzen. Dies reduziert das Risiko von Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die zu hohen Bußgeldern und Reputationsschäden führen können. Ein wesentlicher Vorteil eines externen Datenschutzbeauftragten liegt zudem in der Haftungsauslagerung. Während ein interner Datenschutzbeauftragter nur eingeschränkt haftet – in der Regel haftet das Unternehmen selbst für Versäumnisse – kann die Verantwortung bei einem externen DSB vertraglich auf den Dienstleister übertragen werden.

Das bedeutet, dass bei einer Fehlberatung oder nicht erfüllten Datenschutzvorgaben der externe Dienstleister haftbar gemacht werden kann. Dies gibt Unternehmen eine zusätzliche Sicherheit und reduziert die eigenen Haftungsrisiken erheblich. Unternehmen sollten allerdings darauf achten, dass der jeweilige Anbieter im Datenschutz die Haftung nicht zu stark begrenzt. Es gibt einige Marktteilnehmer, welche lediglich 100.000 € – 300.000 € an Haftung pro Fall zusichern. Je nach Größe des Unternehmens sollte die Haftung pro Fall mindestens über 1.000.000 € zugesichert werden. Somit ist die Auslagerung des Datenschutzes nicht nur eine strategische Entscheidung, sondern auch ein wesentlicher Beitrag zur Risikominimierung und zum Schutz des Unternehmens.

Flexibilität und Skalierbarkeit im Datenschutzmanagement

Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet Unternehmen ein hohes Maß an Flexibilität und Skalierbarkeit, was insbesondere in dynamischen Geschäftsumfeldern ein entscheidender Vorteil ist. Durch die Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister, der ein großes Team von Datenschutzexperten bereitstellt, können Unternehmen sicherstellen, dass ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen, um auch bei wachsenden Anforderungen oder plötzlich auftretenden Herausforderungen, wie Datenschutzverletzungen, schnell reagieren zu können. Diese Teamstruktur ermöglicht es, spezifisches Fachwissen je nach Bedarf abzurufen – sei es bei der Einführung neuer Technologien, bei komplexen rechtlichen Fragestellungen oder bei der Umsetzung von Datenschutzprüfungen.

Ein guter externer DSB bringt zudem ein intelligentes Datenschutzmanagementsystem (DSMS) mit, welches Prozesse automatisiert und transparent gestaltet. Ein solches System ermöglicht die strukturierte Verwaltung aller datenschutzrelevanten Aktivitäten, wie Dokumentationen, Risikoanalysen und die Bearbeitung von Betroffenenanfragen. Durch diese digitale Unterstützung wird der Datenschutz nicht nur effizienter, sondern auch nachhaltiger gestaltet. Unternehmen können sich so auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, während der externe Partner den Datenschutz kontinuierlich überwacht und an neue gesetzliche Anforderungen anpasst.

Die Kombination aus einem erfahrenen Team und einem modernen DSMS gewährleistet, dass der Datenschutz nicht nur ausgelagert, sondern auch zukunftssicher und nachhaltig gemanagt wird. Dies macht das Outsourcing zu einer optimalen Lösung für Unternehmen jeder Größe.

Wann ist Outsourcing die richtige Wahl?

Das Outsourcing des Datenschutzes ist besonders für Unternehmen sinnvoll, die keine internen Kapazitäten oder Expertise besitzen, um die komplexen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer Datenschutzgesetze zu erfüllen. Kleine und mittelständische Unternehmen profitieren häufig von der Kosteneffizienz und Flexibilität externer Datenschutzbeauftragter, da sie keine internen Ressourcen für Weiterbildung, Infrastruktur oder die Bereitstellung eines vollzeitbeschäftigten Datenschutzexperten aufwenden müssen. Auch Unternehmen, die in einer stark regulierten Branche tätig sind oder mit besonders sensiblen Daten umgehen, können von dem spezialisierten Wissen und der unabhängigen Perspektive eines externen Dienstleisters erheblich profitieren.

Für größere Unternehmen mit umfangreichen Ressourcen und einer internen Rechts- oder Compliance-Abteilung kann ein interner Datenschutzbeauftragter die bessere Wahl sein, insbesondere wenn ein ständiger Ansprechpartner vor Ort benötigt wird. Allerdings sollten auch diese Unternehmen abwägen, ob ein Datenschutzmanagementsystem (DSMS) eingekauft werden sollte.

Letztendlich hängt die Entscheidung von der Größe, den Ressourcen und der Komplexität der Datenschutzanforderungen ab. Unternehmen sollten ihre individuellen Bedürfnisse sorgfältig analysieren, um zu entscheiden, ob ein externer Datenschutzbeauftragter die optimale Lösung darstellt. In vielen Fällen ist das Outsourcing jedoch eine flexible, kosteneffiziente und rechtssichere Wahl.

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