Wegen einem Verstoß gegen die Rechenschaftspflicht aus der DSGVO erhielt der VFB Stuttgart ein Bußgeld
VFB Stuttgart erhält Bußgeld wegen DSGVO-Verstoß
Das Bußgeldverfahren des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg gegen den VFB Stuttgart endete mit der Verhängung eines Bußgeldes. Geahndet wurde die fahrlässige Verletzung der datenschutzrechtlichen Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO mit einem Bußgeld i.H.v. 500.000 €.
Dabei wurde in der Pressemitteilung unterstrichen, dass der VFB Stuttgart (Sowohl der Verein als auch die AG) die Aufklärungs- und Ermittlungsmaßnahmen des Landesbeauftragten unterstützt, gefördert sowie umfangreich mit der Behörde kooperiert haben.
LFDI Stefan Brink stellte ferner klar, dass der VFB Stuttgart für organisatorische und technische Verbesserungen im Bereich Datenschutz sorgt und künftig ein Engagement bei der Aufklärung über Datenschutzanliegen plane. Mehr zum Bußgeld gegen Vodafone Italia i.H.v. 12 Mio. Euro erfahren Sie hier.
Herr Dipl.-Jur. Serkan Taskin hat an der Westfälischen-Wilhelms-Universität (WWU) in Münster Rechtswissenschaften studiert und ist seit seinem Abschluss als externer Datenschutzbeauftragter und Consultant für Datenschutz tätig. Gleichzeitig besitzt Herr Taskin eine Zertifizierung als Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland). Als externer Datenschutzbeauftragter und Consultant für Datenschutz unterstützt er Unternehmen aus verschiedenen Branchen in der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Darüber hinaus ist Herr Taskin als Auditor für Konzerne, kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) sowie Startups tätig. Herr Taskin zeichnet sich durch seine juristische Expertise im Datenschutzrecht aus und konfiguriert die Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzes derart, dass auch wirtschaftliche Interessen der Unternehmen dennoch berücksichtigt werden.