Stellungnahme zur Aktualisierung der Nutzungsbedingungen von WhatsApp

WhatsApp ändert die Nutzungsbedingungen

Aktualisierung der Nutzungsbedingungen von WhatsApp in der Diskussion

In regelmäßigen Abständen aktualisiert WhatsApp seine Nutzungsbedingen und schärft somit Schritt für Schritt seine Möglichkeiten, um Daten seiner Nutzer zu sammeln und effektiver für eigene Zwecke beziehungsweise für die Zwecke von anderen Facebook Unternehmen zu nutzen. Auch bei der jetzigen Aktualisierung der Nutzungsbedingungen (Stand: Januar 2021) war der Aufschrei in den Medien entsprechend groß und führte zu einer Verzögerung der Umsetzung der neuen Vereinbarung vom 08. Februar auf den 15. Mai 2021.

Doch die Verzögerung ändert nichts an dem Umstand, dass die Nutzer weiterhin verunsichert sind und sich die berechtigte Frage stellen, welche personenbezogenen Daten von WhatsApp verarbeitet und welche Daten an Facebook übermittelt werden. Schließlich ist die Einwilligung in die Vereinbarung für die weitere Nutzung des Messengers erforderlich. Zur Beantwortung der gestellten Frage ist jedoch entscheidend, ob WhatsApp-Nutzer der Region Europa leben oder nicht. Durch die geplanten Änderungen an den Nutzungsbedingungen ist es WhatsApp demnach außerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO, also außerhalb der EU bzw. des europäischen Wirtschaftsraums (kurz: EWR), erlaubt, die erhobenen personenbezogene Daten zu verarbeiten und zu Werbezwecken mit anderen Unternehmen von Facebook zu teilen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Sie als betroffene Person durch die Nutzung von WhatsApp innerhalb der EU nicht von den gravierenden Änderungen der neuen Nutzungsvereinbarung betroffen sind. Die fehlende Tragweite der Änderungen für EU-Bürger sollte jedoch kein Grund sein die Änderungen zu bagatellisieren.

Denn es gibt genug Gründe dafür, weshalb sich alternative Messenger aus datenschutzrechtlicher Sicht für Unternehmen und Privatanwender besser eignen. Dies liegt vorwiegend daran, dass WhatsApp selbst eine Vielzahl von Daten wie u.a. Telefonnummer, Standort, Kontakte aus dem Adressbuch und die IP-Adresse sammelt und die Betroffenen intransparent über die weitere Verarbeitung informiert. Ein gesonderter Blick sollte auch auf die Vorgehensweise in Bezug auf die Übermittlung von Daten an andere Facebook-Unternehmen gelegt werden. Hier ist innerhalb der Nutzungsbedingungen z.B. folgender Passus zu finden:

„WhatsApp arbeitet auch mit den anderen Facebook-Unternehmen zusammen und teilt Informationen mit diesen, damit sie uns dabei helfen können, unsere Dienste zu betreiben, bereitzustellen, zu verbessern, zu verstehen, anzupassen, zu unterstützen und zu vermarkten.

Wird der  Absatz unter „So arbeitet WhatsApp mit anderen Facebook-Unternehmen zusammen“ zu Ende gelesen, findet sich schnell eine weitere Aussage, die die Intransparenz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine gegenteilige Aussage nochmals verdeutlicht und einen großen Widerspruch darlegt:

„Keine der Informationen, die WhatsApp auf dieser Grundlage weitergibt, dürfen für die eigenen Zwecke der Facebook-Unternehmen verwendet werden.

Folglich kann so zumindest der Eindruck entstehen, dass der Messenger bereits heute bestimmte personenbezogene Daten ungehindert zwischen den verschiedenen Unternehmen von Facebook austauscht. Zur Rechtfertigung dieser Vorgehensweise müsste es, zumindest aus der Sicht von WhatsApp, ausreichen, dass die Weitergabe der Bereitstellung, Verbesserung, dem Verständnis, der Anpassung, Unterstützung oder der Vermarktung dient. Es handelt sich hier also um einen weiten Anwendungsfall und garantiert zumindest nicht eindeutig die Tatsache, dass auch nach Inkrafttreten der neuen Nutzungsbedingungen keine Daten an Facebook weitergegeben werden. Vielmehr kann bereits angenommen werden, dass personenbezogene Daten trotz nicht vorhandenem Konzernprivileg in der DSGVO ausgetauscht werden. Eindeutige Belege gibt es hierfür jedoch wegen der mangelnden vollständigen Erfüllung der Informationspflichten auf Seiten von WhatsApp und Facebook leider nicht. 

Festhalten lässt sich jedoch abschließend eines: Die Nutzung von WhatsApp bleibt auch über den 15. Mai 2021 weiterhin datenschutzrechtlich problematisch und bietet genug Anlass dafür eine datenschutzfreundlichere Alternative, wie z.B. Signal oder Threema, einzusetzen.

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