Schmerzensgeld in Höhe von 500€ für die rechtswidrige Versendung eines Kontoauszugs
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat einem betroffenen Bankkunden mit seinem Urteil vom 14.04.2022 einen Schmerzensgeld-Anspruch in Höhe von 500 € und einen Unterlassungsanspruch zugesprochen.
Die Bank hatte den Kontoauszug des Kunden an einen unbeteiligten Dritten geschickt, der zwar den gleichen Namen hatte, aber einen anderen Wohnort. Aus dem Kontoauszug ging der Name, der aktuelle Kontostand, die Kontonummer und die Inanspruchnahme eines Dispokredits der betroffenen Person hervor. Außerdem hatte die Bank eine falsche Adresse der betroffenen Persone bei der SCHUFA angemeldet.
Die betroffene Persone hatte zuvor von der Bank außergerichtlich ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 € gefordert. Anschließend hat er in einer Klage am Landgericht (LG) Frankfurt einen Anspruch auf mindestens 5.000€ Schmerzensgeld und die angefallen Anwaltskosten geltend gemacht.. Die Klage wurde in erster Instanz vom LG Frankfurt abgewiesen.
Das OLG Frankfurt sprach der betroffenen Person letztlich einen Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 500 € zu und der Unterlassungsanspruch wurde ebenfalls gerichtlich festgestellt.
Herr Dipl.-Jur. Serkan Taskin hat an der Westfälischen-Wilhelms-Universität (WWU) in Münster Rechtswissenschaften studiert und ist seit seinem Abschluss als externer Datenschutzbeauftragter und Consultant für Datenschutz tätig. Gleichzeitig besitzt Herr Taskin eine Zertifizierung als Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland). Als externer Datenschutzbeauftragter und Consultant für Datenschutz unterstützt er Unternehmen aus verschiedenen Branchen in der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Darüber hinaus ist Herr Taskin als Auditor für Konzerne, kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) sowie Startups tätig. Herr Taskin zeichnet sich durch seine juristische Expertise im Datenschutzrecht aus und konfiguriert die Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzes derart, dass auch wirtschaftliche Interessen der Unternehmen dennoch berücksichtigt werden.