Das überwiegende berechtigte Interesse genügt bei personalisierter Briefwerbung zur Neukundengewinnung
Das Landgericht Stuttgart (LG Stuttgart, Urteil vom 25.02.2022 – Az.: 17 O 807/21) hat entschieden, dass die Neukundengewinnung mit personalisierter Briefwerbung ein berechtigtes Interesse i.S.v. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO darstellt und somit eine Datenverarbeitung in diesem Sinne rechtfertigen kann.
Eine Person, die von einer Versicherung personalisierte Briefwerbung erhielt, machte einen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO gegen den Dienstleister der Sendung geltend. Ein Verstoß gegen die DSGVO wurde von dem LG Stuttgart allerdings nicht gesehen, weshalb ein Anspruch nach Art. 82 DSGVO abgelehnt wurde. Die Verarbeitung der Adressdaten und damit die Zustellung des Werbeschreibens waren laut dem LG rechtmäßig, nämlich auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO.
Laut dem Erwägungsgrund 47 zur DSGVO kann nämlich die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Direktwerbung als eine einem berechtigten Interesse dienende Verarbeitung betrachtet werden.
Zuletzt entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass ein Anspruch auf Löschung eines Jameda-Profils im konkreten Fall nicht bestand. Hier erfahren Sie mehr über dieses Urteil.
Herr Dipl.-Jur. Serkan Taskin hat an der Westfälischen-Wilhelms-Universität (WWU) in Münster Rechtswissenschaften studiert und ist seit seinem Abschluss als externer Datenschutzbeauftragter und Consultant für Datenschutz tätig. Gleichzeitig besitzt Herr Taskin eine Zertifizierung als Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland). Als externer Datenschutzbeauftragter und Consultant für Datenschutz unterstützt er Unternehmen aus verschiedenen Branchen in der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Darüber hinaus ist Herr Taskin als Auditor für Konzerne, kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) sowie Startups tätig. Herr Taskin zeichnet sich durch seine juristische Expertise im Datenschutzrecht aus und konfiguriert die Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzes derart, dass auch wirtschaftliche Interessen der Unternehmen dennoch berücksichtigt werden.