EuGH: Klagebefugnis von Verbraucherverbänden

Klagebefugnis von Verbraucherverbänden bei Datenschutzverstößen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) (EuGH, Urteil vom 28.04.2022, Az. C-319/29, ECLI:EU:C:2022:322) hat entscheiden, dass Verbraucherschutzverbände bei Datenschutzverstößen Klage befugt sind. Ein konkreter Auftrag durch eine betroffene Person ist somit nicht erforderlich. 

 

Hintergrund:

Aufgekommen ist diese Debatte, ob Verbraucherschutzverbände Klage befugt sind durch eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. gegenüber Meta Platforms Ireland Limited (zuvor Facebook Ireland Limited). 

Meta hatte in einer Version seines “App-Zentrums” kostenlose Spiele angeboten, beim Klicken auf “Sofort Spielen” wurden daraufhin Daten an die Spielbetreiber weitergeleitet, ohne dass die Nutzer davon erfahren haben.

Dieser Fall landete vor dem Landesgericht sowie anschließend vor dem Kammergericht Berlin. Beide Gerichte stellten einen Datenschutzverstoß fest und verurteilten das Unternehmen dazu, das oben beschriebene Verhalten zu unterlassen, da Meta nicht ausreichend über die Weiterleitung der Daten informiert hat. Meta war der Meinung, dass nur Datenschutzbehörden Klage befugt seien und legte Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ein. Der BGH stimmte einem eindeutigen Datenschutzverstoß seitens Meta zu und legte dem EuGH gleichzeitig die Frage nach der Klagebefugnis von Verbraucherverbänden bei Datenschutzverstößen nach der DSGVO vor. 

Daraufhin wurde seitens des EuGH geprüft, ob Klagen von Verbänden wie der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) zulässig sind. Der EuGH kam zu dem Ergebnis, dass Klagen von Verbraucherschutzverbänden zulässig sind, da es ausreichend ist, wenn die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstoßen und somit die Rechte von betroffenen Personen verletzt werden können.

Auswirkungen:

Das Urteil des EuGH schafft Rechtssicherheit in dieser Fragestellung.  Durch dieses Urteil wird noch einmal deutlich, wie wichtig es ist, die eigene Datenschutz Compliance zu hinterfragen. Welche Strafen und Bußgelder Sie als Verantwortliche erwarten können, ist schlussendlich abhängig von näheren Umständen des Sachverhalts. Es ist jedoch abschließend anzunehmen, dass die Klagebefugnis dazu beitragen wird, die Durchsetzung des Datenschutzrechts strenger und effizienter voranzutreiben.

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