Millionenbußgeld im Datenschutz gegen das Telekommunikationsunternehmen Vodafone Italia
Aggressive Werbeanrufe und werbliche SMS-Nachrichten durch Vodafone Italia und Vertriebspartner führten zu dem Millionen-Bußgeld
Das Telekommunikationsunternehmen Vodafone Italia soll ein Bußgeld von 12,25 Mio. Euro zahlen. Dies wurde von der italienischen Datenschutzbehörde Garante per la protezione dei dati personali am 16.11.2020 bekanntgegeben. Insgesamt hatten 328 Betroffene werbliche SMS-Nachrichten und unerwünschte werbliche Anrufe von Vodafone Italia und seinen Vertriebspartnern gerügt.
Von der Datenschutzbehörde wurden die Werbeanrufe und Werbenachrichten geahndet, da keine Einwilligung i.S.d. DSGVO der betroffenen Personen vorlagen und darüber hinaus Listen mit 4,5 Mio. Interessenten unrechtmäßig von Callcentern gekauft wurden. Darüber hinaus wurden Mängel bei den erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen festgestellt, auch hinsichtlich der Einhaltung der Rechenschaftspflicht wurde Defizite konstatiert.
Weitere Verstöße wurden von Vodafone Italia im Bereich der Erfüllung der Betroffenenrechte sowie hinsichtlich der Erfüllung von Meldepflichten im Fall von Datenpannen seitens der italienischen Datenschutzbehörde festgestellt.
Bei der Bemessung der Höhe des Bußgelds hatte die Kooperationsbereitschaft von Vodafone Italia, die Umsetzung proaktiver Maßnahmen um die Folgen einzugrenzen, eine mildernde Wirkung.
Zuletzt erhielt die Modekette H&M ein Rekordbußgeld i.H.v. 35,3 Mio. Euro.
Herr Dipl.-Jur. Serkan Taskin hat an der Westfälischen-Wilhelms-Universität (WWU) in Münster Rechtswissenschaften studiert und ist seit seinem Abschluss als externer Datenschutzbeauftragter und Consultant für Datenschutz tätig. Gleichzeitig besitzt Herr Taskin eine Zertifizierung als Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland). Als externer Datenschutzbeauftragter und Consultant für Datenschutz unterstützt er Unternehmen aus verschiedenen Branchen in der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Darüber hinaus ist Herr Taskin als Auditor für Konzerne, kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) sowie Startups tätig. Herr Taskin zeichnet sich durch seine juristische Expertise im Datenschutzrecht aus und konfiguriert die Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzes derart, dass auch wirtschaftliche Interessen der Unternehmen dennoch berücksichtigt werden.