Bußgeld von 10,4 Mio. Euro gegen notebooksbilliger

Millionenbußgeld im Datenschutz gegen notebooksbilliger wegen unerlaubter Videoüberwachung von Mitarbeitern.

LfD Niedersachsen verhängt Bußgeld gegen notebooksbilliger.de

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen hat eine Geldbuße über 10,4 Millionen Euro gegenüber der notebooksbilliger.de AG ausgesprochen. Das E-Commerce-Unternehmen hatte über mehrere Jahre seine Beschäftigten per Videokameras überwacht, ohne dass dafür eine geeignete Rechtsgrundlage gem. Art. 6 Abs. 1 DSGVO vorlag. Die unzulässigen Kameras erfassten unter anderem Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche.

Fälschlicherweise hat die notebooksbilliger AG die Videoüberwachung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. c) und/oder f) DSGVO betrieben mit der Begründung, dass mit der Videoüberwachung Straftaten und Diebstähle aufgedeckt werden sollen. Für diesen Zweck ist allerdings eine Videoüberwachung nicht das „mildeste“ Mittel, sodass der Einsatz der Videoüberwachung nicht verhältnismäßig ist.

Für eine Bewertung der Rechtmäßigkeit sollte immer ein fachkundiger Datenschutzbeauftragter eingesetzt werden, welcher auch eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführt. Gerade beim Einsatz einer Videoüberwachung ist das Risiko für den Erhalt eines Bußgeldes sehr hoch.

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