Bußgeld i.H.v. 725.000 € wegen rechtswidrigen Fingerabdruck-Scans

Aktuelles – Niederländisches Bußgeld wegen Verstößen gegen die DSGVO

Die Fingerabdrücke sollten für eine Zutrittskontrolle verwendet werden.

In den Niederlanden wurde das nächste Bußgeld in bemerkenswerter Höhe verabschiedet: Die niederländische Datenschutzbehörde Autoriteit Persoonsgegevens (AP) erklärte in einer Stellungnahme vom 30.04.2020, dass ein Bußgeld i.H.v. 725.000 € wegen Verstößen gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gegen ein holländisches Unternehmen verhängt wurde.

Konkret geahndet wurde die Verwendung des Unternehmens von Fingerabdrücken von Mitarbeitern für die Gewährleistung einer Zutrittskontrolle. Allerdings fehlte eine geeignete Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Fingerabdrücken für diesen Zweck, da für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, bei Fingerabdrücken sogar besondere Kategorien von personenbezogenen Daten gem. Art. 9 Abs. 1 DSGVO in Form von biometrischen Daten, stets eine geeignete Rechtsgrundlage erforderlich ist.

Diese fehlte im konkreten Fall gänzlich. Darüber hinaus existierten Mängel hinsichtlich der Erfüllung der Rechenschaftspflicht gem. Art. 5 Abs. 2 bzw. Art. 7 Abs. 1 DSGVO und der Transparenz der Verarbeitung. Die für das Scannen von Fingerabdrücken erforderliche wirksame Einwilligungserklärung der Mitarbeiter war bereits wegen der fehlenden Freiwilligkeit der Mitarbeiter nicht gegenständlich, weshalb im Ergebnis keine wirksame Einwilligung vorlag.

Von der niederländischen Behörde wurden daher offensichtlich Verstöße gegen die Grundsätze der Datenverarbeitung gem. Art. 5 DSGVO geahndet.

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