Bußgeld i.H.v. 60.000 € wegen Verstoß gegen den Grundsatz der Richtigkeit

Spanische Datenschutzbehörde AEPD: Bußgeld i. H. v. 60.000 € wegen Verstoß gegen den Grundsatz der Richtigkeit


Die spanische Datenschutzbehörde Agencia española protección datos (kurz: AEPD) hat ein Bußgeld in Höhe von 60.000 € gegen das Energieunternehmen OMERCIALIZADORA REGULADA, GAS & POWER, S.A. verhängt, weil dieses den neuen Stromvertrag eines Kunden an die alte Adresse versandt hat. Durch den Versand des Vertrages an die alte Adresse wurden personenbezogene Daten wie die neue Adresse des Kunden gegenüber dem Bewohner an der alten Anschrift offengelegt.

Die Behörde hat festgestellt, dass bei der Registrierung zwar die neue Adresse angegeben wurde, der Verantwortliche die Kontaktadresse des Betroffenen jedoch nicht im Online-Rechnungsdienst aktualisiert hat. Darin hat die Behörde einen Verstoß gegen den Grundsatz der Richtigkeit gem. Art. 5 Abs. 1 lit. d) DSGVO erkannt. Gemäß diesem Grundsatz müssen personenbezogene Daten sachlich richtig und auf dem neusten Stand sein. Ursprünglich wurde ein Bußgeld in Höhe von 100.000 € erlassen, welches aber aufgrund von freiwilliger Zahlung und Schuldeingeständnis auf 60.000 € reduziert wurde.

Das Bußgeld stellt ein anschauliches Beispiel dafür dar, welche Bedeutung die Einhaltung der Grundsätze des Datenschutzes in der Praxis hat.

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