Bußgeld i.H.v. 525.000 € wegen unerlaubtem Adressdaten-Verkauf

Aktuelles – Niederländisches Bußgeld gegen Tennis-Club wegen Adressdaten-Verkaufs

Verhängt wurde das Bußgeld von der niederländischen Datenschutzbehörde gegen einen niederländischen Tennis-Club

Die niederländische Datenschutzbehörde Autoriteit Persoonsgegevens hat ein Bußgeld i.H.v. 525.000 € gegen den niederländischen Tennis-Club Royal Dutch Lawn Tennis Association (KNLTB) verhängt. Sanktioniert wurde die Weitergabe von Mitgliederdaten an zwei Sponsoren. Insgesamt sollen 350.000 Datensätze an die Sponsoren übermittelt worden sein. Zu den betroffenen personenbezogenen Daten gehörten der Name, die Adresse, das Geschlecht, die Telefonnummer und auch das Geburtsdatum sowie die E-Mail-Adresse. Der Tennis-Club kündigte die Datenweitergabe einige Monate zuvor in einem Newsletter an und rechtfertigte die Weitergabe mit einem Mehrwert für Mitglieder und einer finanziell erforderlichen Maßnahme zum Ausgleich von sinkenden Einnahmen aufgrund von reduzierten Mitgliederzahlen. 

Die niederländische Datenschutzbehörde folgte dieser Argumentation nicht und stellte fest, dass die Datenweitergabe ohne eine erforderliche Erlaubnis stattgefunden habe und deswegen ein Verstoß gegen die DSGVO vorliege. Die Höhe des Bußgeldes begründete die niederländische Datenschutzbehörde mit der Schwere des Verstoßes und der mangelnden Informationsbereitschaft des Tennis-Clubs. Zuletzt habe der Tennis-Club anwaltlichen Rat im Jahr 2017 aufgesucht, welcher keinen Bezug mehr zu der DSGVO haben könne. In Deutschland erhielt zuletzt die Deutsche Wohnen SE ein Rekordbußgeld i.H.v. 14,5 Mio. Euro.

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