Bußgeld durch Analyse von Testfahrten

VW AG Datenschutz-Bußgeld

Aufgrund von Datenschutzverstößen bei Testfahrten im Jahr 2019 wurde nun gegen die Volkswagen AG ein Bußgeld in Höhe von 1,1 Millionen Euro erlassen. Verhängt wurde die Strafgebühr gem. Art. 83 DSGVO von der Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen, mithin der zuständigen Aufsichtsbehörde des Heimatbundeslandes des Konzerns. Zur Begründung des Bußgeldbescheids werden der VW AG gleich vier Verstöße gegen den Datenschutz vorgeworfen, welche allerdings jeweils einem niedrigen Schweregrad zugeordnet worden und darüber hinaus unverzüglich eingestellt wurden. 

Beim Testen von Assistenzsystemen für neue Automodelle wurde 2019 ein Probefahrzeug des Konzerns in Österreich einer Polizeikontrolle unterzogen. Hierbei fielen den Beamten ungewöhnliche Objekte am Auto auf, welche sich als Kameras erwiesen. Die aufgezeichneten Daten sollten der Fehleranalyse sowie zur Unfallprävention dienen. Genau in diesem Handeln sind die Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung zu sehen: 

  • Den Fahrzeugen mangelte es an einer notwendigen magnetischen Beschilderung zur Kameraüberwachung sowie den vorgeschriebenen Informationen, welche an die anderen Straßenverkehrsteilnehmer gem. Art. 13 DSGVO zu richten sind. 
  • Darüber hinaus wurde kein Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO mit dem Dienstleister geschlossen, welcher die Probefahrten für VW ausführte.
  • Auch die erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 DSGVO wurde nicht vor Beginn der Verarbeitung (der Probefahrten) durchgeführt.
  • Letztendlich wurde der Verzicht des Hinzufügens der Verarbeitung in das Verzeichnis von Verarbeitungen gem. Art. 30 DSGVO als Datenschutzverstoß gewertet.

Die VW-Aktiengesellschaft zeigte sich umfangreich kooperativ und akzeptierte die Strafe. 

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