BGH verneint Löschanspruch bezüglich eines Jameda-Profils wegen einer schlechten Bewertung
Mit Urteil vom 15.02.2022 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine Augenärztin keinen Anspruch auf Löschung Ihres Profils auf Jameda nach Art. 17 DSGVO hat, weil eine schlechte Bewertung abgegeben wurde. Die Begründung: Die Datenverarbeitung sei weiterhin nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (sog. überwiegendes berechtigtes Interesse) zulässig, weshalb nach Art. 17 Abs. 1 lit. d) DSGVO kein Grund für eine Löschung vorliegt.
Ferner sei laut BGH auch der Löschungsgrund des Art. 17 Abs. 1 lit. c) DSGVO nicht gegeben, da für die angegriffene Verarbeitung der personenbezogenen Daten jedenfalls vorrangige berechtigte Gründe im Sinne des Art. 17 Abs. 1 lit. c) Hs. 1 DSGVO vorliegen würden.
Die Augenärztin erhielt Anfang 2018 eine negative Bewertung und bat anschließend zunächst um Löschung der negativen Bewertung, dann die Löschung der Basisdaten. Zuletzt gab es bereits ein interessantes Urteil zu Google Fonts, hier können Sie mehr darüber erfahren.
Herr Dipl.-Jur. Serkan Taskin hat an der Westfälischen-Wilhelms-Universität (WWU) in Münster Rechtswissenschaften studiert und ist seit seinem Abschluss als externer Datenschutzbeauftragter und Consultant für Datenschutz tätig. Gleichzeitig besitzt Herr Taskin eine Zertifizierung als Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland). Als externer Datenschutzbeauftragter und Consultant für Datenschutz unterstützt er Unternehmen aus verschiedenen Branchen in der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Darüber hinaus ist Herr Taskin als Auditor für Konzerne, kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) sowie Startups tätig. Herr Taskin zeichnet sich durch seine juristische Expertise im Datenschutzrecht aus und konfiguriert die Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzes derart, dass auch wirtschaftliche Interessen der Unternehmen dennoch berücksichtigt werden.