Neue Verordnung erweitert die Befugnisse von Europol

Die am Montag, den 27.06.22 im EU-Amtsblatt veröffentlichte und am Dienstag, den 28.06.22 in Kraft getretene EUROPOL-Verordnung erweitert die Befugnisse der europäischen Polizeibehörde in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten deutlich.

Ab sofort dürfen auch personenbezogene Daten ohne die Kategorisierung der betroffenen Personen verarbeitet werden, solange und immer dann, wenn dies für die Unterstützung einer bestimmten strafrechtlichen Ermittlung erforderlich ist. Dies hat zur Folge, dass auch massenhaft Daten von unverdächtigen Personen verarbeitet werden.

Die neue Regelung hat rückwirkende Auswirkungen, was bedeutet, dass auch Daten, die vor der Verordnung übermittelt wurden, ab sofort umfangreich verarbeitet werden dürfen.

Grundrechtschützer und vor allem der EU-Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewórowski (seit 2019) äußern scharfe Kritik an der neuen Verordnung. Sie schwäche die Grundrechte der Bürger und greife vor allem in das Grundrecht auf Privatsphäre ein. Des Weiteren wird die Möglichkeit der effektiven Kontrolle kritisiert. Diese sei bald nicht mehr möglich, da die Rechte der Europol zu weiträumig würden.

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