Abschaltung der Facebookseite der Bundesregierung

Bundesdatenschutzbeauftragter fordert die Abschaltung der Facebookseite der Bundesregierung

Die Abschaltung der Facebook-Seite der Bundesregierung fordert der Bundesdatenschutzbeauftragter Ulrich Kelber schon seit Jahren. Anfang der Woche soll ein Schreiben an das Bundespresseamt gesendet worden sein, in welchem nun offiziell das Löschen der Seite innerhalb einer vierwöchigen Frist gefordert wird. Es besteht jedoch die Möglichkeit des Bundespresseamtes gegen diese Anordnung zu klagen. Denn im Gegensatz zu einer Klage eines Unternehmen kann die Behörde hier keinen sofortigen Vollzug des Verbots anordnen, sofern das Bundespresseamt eine Anfechtungsklage erhebt. Daher wird sich der Streit voraussichtlich über mehrere Jahre ziehen.

Zu den Hintergründen: Ulrich Kelber vertritt den Standpunkt, dass das Betreiben einer Facebook Fanpage nicht datenschutzkonform möglich sei und verweist auf die Untersuchungen seiner Behörde sowie ein Gutachten der Datenschutzkonferenz. Aufgrund der umfassenden Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten, welche von Facebook nicht transparent gestaltet wird, könne das Bundespresseamt als Mitverantwortlicher nicht nachweisen, dass die Grundsätze der DSGVO bei der Datenverarbeitung eingehalten werden.

Der EuGH hat in seinem Urteil vom 5. Juni 2018 bereits bestätigt, dass der Webseitenbetreiber für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten mitverantwortlich ist und weiterhin, dass gerade bei Facebook der Schutz der Daten von großer Bedeutung ist, da tiefgründige Nutzeranalysen vorgenommen werden können. Somit könnten Facebook Fanpages grundsätzlich nicht datenschutzkonform betrieben werden, denn – aufgrund der Intransparenz seitens Facebook – wüsste nicht einmal der Betreiber, welche Daten genau verarbeitet werden. Die weitere Unterhaltung einer Facebook-Seite kann somit zu Abmahnungen durch die Aufsichtsbehörde führen. Insbesondere öffentliche Stellen seien aufgrund ihrer Vorbildfunktion dazu verpflichtet, die Konformität der Datenverarbeitung sicherzustellen und nachzuweisen.

Das Bundespresseamt führt hingegen aus, dass die Facebook-Seite der Bundesregierung ein wichtiger Teil der Öffentlichkeitsarbeit sei, der gerade in Krisenzeiten besonders relevant wäre. Es möchte die Anfrage des Bundesdatenschutzbeauftragten sorgfältig prüfen und anschließend über den nächsten Schritt entscheiden.

Bereits 2011 gab es ein ähnliches Verbot durch die Datenschutzbehörde in Schleswig-Holstein, gegen welches die Gewerbe Akademie klagte und letztinstanzlich verlor. Allerdings besteht die Seite weiterhin fort, die Gewerbe Akademie wies darauf hin, dass das Urteil nicht mehr aktuell sei.

Es bleibt folglich jedem Unternehmen überlassen, ob eine gerichtliche Entscheidung abgewartet oder die jeweilige Facebook-Seite direkt deaktiviert wird. Falls die Seite weiter betrieben werden soll, empfehlen wir, so transparent wie möglich über die Datenverarbeitung aufzuklären und eine konforme Datenschutzerklärung einzubinden.

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