Bußgeld in Höhe von 746 Millionen Euro verhängt.
Amazon kassiert Rekordbußgeld von der Luxemburger Datenschutzbehörde (CNPD). Am vergangen Freitag machte der Onlinehändler Amazon durch seinen Quartalsbericht bekannt, von der Datenschutzbehörde in Luxemburg bereits am 16. Juli mit einer Strafe von 746 Millionen Euro belegt worden zu sein. In Luxemburg hat die europäische Tochterfirma von Amazon ihren Sitz.
Zur Begründung des Rekord-Bußgelds der CNPD war zunächst nur bekannt, dass Amazon gegen Vorschriften aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen habe. Kurz danach stellte sich heraus, dass Amazon personenbezogene Daten für personalisierte Werbung nutze, ohne dass Betroffene dem widersprechen können.
Weiter ist bekannt, dass die Beschwerde von der französischen Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net eingereicht wurde. Amazon wies den Vorwurf der CNPD zurück und kündigte an, Einspruch gegen die Millionenstrafe einzulegen. Die Entscheidung der Behörde beruhe auf „subjektiven und ungeprüften Auslegungen des europäischen Datenschutzrechts“, teilte ein Sprecher mit. Ob und in welcher Höhe das Bußgeld gezahlt werden müsse, entscheidet sich somit erst nach dem Berufungsverfahren.
US-Internetkonzerne waren in der Vergangenheit immer wieder auf den Radaren Europäischer Behörden wegen Datenschutzproblemen. So verhängte die französische Datenschutzbehörde (CNIL) bereits 2020 eine Strafe in Höhe von 35 Millionen Euro gegen den Onlinehändler Amazon wegen Missachtung der Vorgaben zu Cookie-Richtlinien. Auch gegen den Internetriesen Google wurden wegen ähnlicher Vorwürfe bereits ein Strafe in Höhe von 100 Millionen Euro verhängt.
Herr Sebastian Feldmann ist als Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor (zert. DSB & Auditor beim TÜV®), sowie als Consultant für Datenschutz bei der Keyed GmbH tätig. Als externer DSB, Auditor und Consultant für Datenschutz unterstützt er europaweit Unternehmen aus verschiedenen Branchen in der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben. In seiner ständigen Betreuung stehen Konzerne, kleine und mittelgroße Unternehmen, sowie Start-ups. Herr Feldmann zeichnet sich als Wirtschaftsjurist sowohl durch seine ökonomische als auch juristische Expertise im Datenschutzrecht aus.
„Um die Anforderungen von DSGVO, BDSG und weitere Rechtsvorschriften für unsere Kunden bestmöglich umzusetzen, ist eine stetige Fortbildung und ein ständiger Austausch mit den Landesdatenschutzbehörden – so wie wir es praktizieren – enorm wichtig.“