Datenschutzbeauftragter Kosten

Datenschutz verstehen –  Datenschutzbeauftragter Kosten

Zusammenfassung

Ein externer Datenschutzbeauftragter kostet ab 350 € – 800 € monatlich, je nachdem wie groß das Unternehmen ist. Ein initiales Audit kann von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten andauern, somit sind Datenschutzbeauftragter Kosten sehr variabel. Die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten überwiegen gegenüber einem internen Datenschutzbeauftragten. Ein ext. Datenschutzbeauftragter schafft für Unternehmen mehr Vertrauen und minimiert gleichzeitig Haftungsrisiken.

In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über die Kosten eines Datenschutzbeauftragten. In den Kosten unterscheiden sich externe Datenschutzbeauftragte stark voneinander. Sowohl Paketpreise als auch Honorar-Vergütungen sind möglich. Wir geben Ihnen einen ganzheitlichen Überblick über die Kosten, um für Ihr Unternehmen eine Entscheidung zu treffen.

 
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Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?

Die Kosten bemessen sich ganz klar an dem Beratungsaufwand und der aktuellen Situation im Unternehmen hinsichtlich dem Thema Datenschutz. Grundsätzlich fallen initiale Kosten und fortlaufende Kosten an. Marktüblich sind für die initialen Aufwände ein Kostenrahmen ab 3.000 € und für die fortlaufenden Aufwände ein Kostenrahmen ab 350 € pro Monat. Mit Blick auf diese Kosten lässt sich auch feststellen, dass ein interner Datenschutzbeauftragter nicht die günstigere Alternative ist. Qualität hat zwar ihren Preis und Angebote ab bspw. 50 € sind als eher unseriös einzustufen, qualitätsbewusste externe Datenschutzbeauftragte können Ihnen dafür jedoch ein individuelles Angebot erstellen und so genau auf die Bedürfnisse des Unternehmens eingehen.

Währenddessen behalten sie die volle Planungssicherheit, was die Kosten angeht. Der Umfang der datenschutzrechtlichen Betreuung lässt sich durch verschiedene Faktoren abschätzen, über die grundlegenden Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten finden Sie hier weitere Informationen. Üblicherweise wird bei einem Erstgespräch eine Analyse durchgeführt, um herauszufinden, wie es um die folgenden Punkte steht:

Größe des Unternehmens

Entscheidend für den Aufwand bei Anfragen von Betroffenen ist die Größe des Kundenstamms und die Anzahl der Mitarbeiter.

Branche des Unternehmens (B2B oder B2C)

Gerade Geschäftstätigkeiten mit besonders personenbezogenen Daten verursachen einen erhöhten Aufwand. Ebenfalls ist hier entscheidend wie stark sich das Unternehmen in den Arbeitsweisen ändert (Digitalisierung).

Auftragsverarbeiter

Durch die weisungsgebundene Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Kunden, müssen erweiterte Nachweise erstellt werden.

Datenschutz-Folgenabschätzung

Die Datenschutz-Folgenabschätzung ist eine sehr umfassende Beurteilung von Risiken im Datenschutz. Die DSGVO und die Aufsichtsbehörden haben bereits festgelegt, wann eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchzuführen ist.

Organisations-Struktur

Für eine individuelle Bewertung bietet sich ein Unternehmens-Organigramm an. Pauschal lässt sich festhalten, dass einzelne Unternehmen weniger Aufwand in Anspruch nehmen als Unternehmensgruppen.

Status des Datenschutzes

Selbstverständlich sollte sich ein Datenschutzbeauftragter individuell in ein Unternehmen einarbeiten, daher ist es sehr wichtig, zu analysieren, welche Anforderungen bereits erfüllt werden.

 

Unterschiede von externen Datenschutzbeauftragten

Regelmäßig stehen Unternehmen nun also vor der Frage, ob sie sich für einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten entscheiden sollen. Fällt die Wahl auf einen externen DSB stellt sich im zweiten Schritt die Frage, welche Art von externen Anbieter das Unternehmen auswählen sollte. Grundsätzlich kann zwischen der Beratung durch eine Kanzlei, dem Einsatz einer reinen Softwarelösung oder einer hybriden Lösung aus Software und Beratung unterschieden werden. 

Datenschutzbeauftragter durch Kanzleien

Bei der Wahl von Kanzleien für den Datenschutz setzen Unternehmen auf erfahrene Volljuristen. Diese Juristen verfügen über langjährige Erfahrung und bieten umfassende rechtliche Beratung. Allerdings konzentrieren sie sich manchmal zu sehr auf den rechtlichen Aspekt und berücksichtigen nicht immer die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens. Kein vollumfänglicher Praxisbezug und längere Reaktionszeiten sind klare Nachteile bei dieser Variante der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten. Bei der Abrechnung verlassen sich viele Kanzleien auf eine stundenbasierte Abrechnung. Das kann zu Unsicherheiten bei der Kostenplanung führen.

Reine Softwarelösung als Datenschutzbeauftragter

Eine rein digitale Lösung für den Datenschutz kann modern und fortschrittlich wirken. Oftmals werden diese Softwarelösungen in Zusammenarbeit mit Experten entwickelt. Doch sie haben auch Nachteile: Sie können nicht immer genau an die individuellen Bedürfnisse eines Unternehmens angepasst werden. Zudem fehlt ein fester Ansprechpartner, der bei rechtlichen Fragen sofort zur Verfügung steht. Der Vorteil hier ist die Abrechnung – oft monatlich oder jährlich – was den Unternehmen mehr Planungssicherheit gibt.

Hybridlösung: Kombination aus Software und Beratung

Die Hybridlösung kombiniert das Beste aus beiden Welten. Hierbei wird die rechtliche Beratung durch Experten mit den Vorteilen der Digitalisierung verknüpft. Die eingesetzte Software ist nicht nur effizient, sondern auch für den Kunden zugänglich. Dies ermöglicht eine enge Zusammenarbeit mit dem externen Datenschutzbeauftragten (DSB). Bei individuellen Fragen oder Problemen steht stets ein Ansprechpartner bereit. Und mit monatlichen Abrechnungsmodellen behalten Unternehmen stets den Überblick über ihre Ausgaben.

Externer Datenschutzbeauftragter Kosten
 

Was kostet ein interner Datenschutzbeauftragter?

Ein interner Datenschutzbeauftragter ist ein Mitarbeiter aus Ihrem Unternehmen, welcher weisungsfrei die Rolle des Datenschutzbeauftragten ausführen kann. Zunächst scheint es so, dass ein interner Mitarbeiter diese Funktion kostengünstiger ausführen kann, unsere Erfahrung zeigt dabei leider etwas anderes. Die Erstausbildung zum Datenschutzbeauftragten bringt einen Kostenrahmen von ca. 5.000€ mit sich. Zudem werden Gehaltsverhandlungen folgen aufgrund der zusätzlichen Verantwortung des Mitarbeiters. Folgende Punkte müssen auch bei einem internen Datenschutzbeauftragten beachtet werden:

Arbeitszeit des Datenschutzbeauftragten

In der Regel sind es 30 – 40 Prozent der Arbeitszeit eines Mitarbeiters, welche nun mit den Aufgaben des Datenschutzes besetzt werden.

Gehaltsanteil bzw. Erhöhung des Gehalts

Durch die Bestellung des Datenschutzbeauftragten kann der Mitarbeiter einen erheblichen Gehaltsanspruch geltend machen (600€ – 1000€ pro Monat).

Aus- und Fortbildungskosten

Die Erst-Ausbildung und Zertifizierung als Datenschutzbeauftragter kostet in der Regel zwischen 3.000€ – 5.000€. Die Fortbildungskosten betragen durchschnittlich 1.500€ pro Jahr.

Praxiserfahrung

Die Praxiserfahrung von branchenunabhängigen externen Datenschutzbeauftragten ist deutlich vielseitiger durch die verschiedenen Anwendungsfälle im Vergleich zum internen Datenschutzbeauftragten.

Besonderer Kündigungsschutz

Ein interner Datenschutzbeauftragter genießt einen besonderen Kündigungsschutz, ähnlich wie der Betriebsrat. Richtig teuer kann es also werden, wenn man sich von einem Mitarbeiter dann nicht reibungslos trennen kann.

Haftung bleibt im Unternehmen

Bei einem internen Datenschutzbeauftragten haftet das Unternehmen, wie auch für alle anderen Mitarbeiter, für deren Leistung und Beurteilung von Sachverhalten. Eine Haftungsauslagerung ist hierbei nicht möglich.

 

Kostenvergleich von externen & internen Datenschutzbeauftragten 

Ein interner Datenschutzbeauftragter wird von der Organisation selbst ernannt und ist in der Regel ein Mitarbeiter des Unternehmens. Der interne Datenschutzbeauftragte ist direkt in die betrieblichen Abläufe eingebunden und hat direkten Kontakt zu den betroffenen Personen und Abteilungen. Dadurch hat er eine tiefere Kenntnis der Geschäftsprozesse und kann schnell und unmittelbar auf datenschutzrechtliche Fragen und Probleme reagieren.

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist ein externer Dienstleister, der von der Organisation beauftragt wird, um als Datenschutzbeauftragter zu agieren. Der externe Datenschutzbeauftragte ist in der Regel ein Experte im Datenschutzrecht und verfügt über eine umfassende Erfahrung in der Umsetzung der Datenschutzbestimmungen. Er hat keinen direkten Kontakt zu den betroffenen Personen und Abteilungen, arbeitet jedoch eng mit der Organisation zusammen, um den Datenschutz zu gewährleisten.

Die Wahl zwischen einem internen und einem externen Datenschutzbeauftragten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Größe und Komplexität der Organisation, der Sensibilität der verarbeiteten Daten und der verfügbaren Ressourcen. Ein externer Datenschutzbeauftragter ist sowohl für kleine als auch große Organisationen eine wirtschaftliche Wahl.

 

Vor- und Nachteile eines internen vs. externen Datenschutzbeauftragten

Interner Datenschutzbeauftragter Externer Datenschutzbeauftragter
Kosten Höhere Kosten durch Schulung und Weiterbildung Günstiger, da keine Schulungskosten vom Unternehmen getragen werden
Organisatorischer Aufwand Höher, da interne Ressourcen gebunden werden Geringer, da Aufgaben ausgelagert sind
Arbeitsbelastung Kann andere Aufgaben nicht mehr wahrnehmen wegen Zeitintensität und Interessenkonflikten Keine zusätzliche Arbeitsbelastung und schnelle Reaktionszeiten, wegen hoher Spezialisierung
Praxiserfahrung Kann variieren, je nach vorheriger Erfahrung Umfassende Praxiserfahrung im Datenschutz
Haftungsrisiko Liegt allein beim Unternehmen Auslagerung des Haftungsrisikos an den externen Datenschutzbeauftragten
Wirtschaftlichkeit im Falle von Verstößen Mögliche hohe Bußgelder bei Datenschutzverstößen Vorbeugung gegen Bußgelder durch professionelle Expertise

Die Tabelle gibt einen Überblick über die Vor- und Nachteile beider Optionen. Der wohl größte Vorteil eines externen Datenschutzbeauftragten ist jedoch weder die bessere Wirtschaftlichkeit, noch die Praxiserfahrung, sondern die Auslagerung des Haftungsrisikos. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Entscheidung immer von den individuellen Anforderungen und Ressourcen eines Unternehmens abhängt. Die individuellen Anforderungen beeinflussen letztlich auch die Kosten des Datenschutzbeauftragten wesentlich.

 

Kosten externer Datenschutzbeauftragter

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Kosten externer Datenschutzbeauftragter

*Die dargestellten Kosten stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar. Sie erhalten ein individuell optimiertes Angebot.

 

Haftungskosten eines Datenschutzbeauftragten

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trägt das Unternehmen die Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und haftet demnach auch für Datenschutzverstöße und die damit entstandenen Schäden. Durch die Einführung der DSGVO sind Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Mio. € oder bis zu 4 % des Jahresumsatzes gemäß Art. 83 DSGVO, je nachdem, was höher ist, möglich. Deshalb erscheint eine Haftungsverlagerung sehr attraktiv. In den folgenden Fällen kann ein Unternehmen Schadenersatzansprüche gegenüber dem Datenschutzbeauftragten geltend machen:

  • Haftung gegenüber dem Unternehmen: Wenn der Datenschutzbeauftragte Ihr Unternehmen falsch beraten hat und dadurch eine Bußgeldzahlung an die Aufsichtsbehörde verursacht wurde, haftet der Datenschutzbeauftragte für den Schaden nach § 280 BGB.
  • Haftung gegenüber betroffenen Personen: Falls eine betroffene Person durch eine unrechtmäßige Maßnahme des Datenschutzbeauftragten zu Schaden kommt, ist eine deliktische Haftung nach § 823 BGB möglich. Demnach muss der Datenschutzbeauftragte den Schaden ersetzen.
  • Haftungsfreistellung Datenschutzbeauftragter: Für Fehler von internen Datenschutzbeauftragten haften die Unternehmen. Externe Datenschutzbeauftragte haben oft Versicherungen, die sie schützen. Aber das Unternehmen kann trotzdem haften, sofern der Datenschutzbeauftragte ordnungsgemäß seine Aufgaben wahrgenommen hat.
 

Fazit

Externe Datenschutzbeauftragte stellen für Unternehmen eine sehr gute Investition dar. Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten ist zum einen deutlich günstiger, als die Lösung einen internen Datenschutzbeauftragten zu bestellen und bringt zum anderen für das Unternehmen auch weniger organisatorischen Aufwand mit sich. Die geringeren Kosten ergeben sich dabei besonders aus der Tatsache, dass das Unternehmen nicht an den Kosten zur Schulung und Weiterbildung des externen Datenschutzbeauftragten beteiligt ist. Bei einem internen Datenschutzbeauftragten müsste das Unternehmen selbst diese Kosten tragen. Ein interner Datenschutzbeauftragter könnte darüber hinaus viele seiner bisherigen Aufgaben nicht mehr wahrnehmen, da die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter einerseits sehr zeitintensiv ist und er andererseits nicht in einen Interessenkonflikt geraten darf.

Abgesehen davon, dass ein externer Datenschutzbeauftragter wirtschaftlicher ist, verfügt er über umfassende Praxiserfahrung. Ohne Praxiserfahrung im Datenschutz ist es nicht leicht, Rechtssicherheit im Unternehmen zu schaffen. 

Dabei gilt: Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten ist in jedem Fall günstiger, als ein Bußgeld wegen eines Datenschutzverstoßes zahlen zu müssen. 

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